Prof. Dr. Heribert Ostendorf
Nach dem Studium 4 ½ Jahre tätig als Richter, vornehmlich als Jugendrichter. Anschließend 8 Jahre Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg. Von 1989-1997 Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein. Seit Oktober 1997 Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität Kiel.
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Vortrag: Die strafrechtliche Verantwortung von Eltern und Betreuern bei Kindesvernachlässigung
Das Strafrecht scheint bei depressiv-erkrankten Eltern fehl am Platz, kann eine Behandlung stören, ja verhindern. Auch Betreuer von hilfebedürftigen Kindern verlangen für ihre Arbeit einen strafrechtlichen Freiraum. Der Gesetzgeber hat aber mit § 171 StGB einen eigenen Straftatbestand "Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht". Diese Strafandrohung ist sehr weit gefasst, es genügt die Gefährdung der körperlichen oder psychischen Entwicklung des Kindes. Darüber hinaus gibt es die so genannte Garantenpflicht von Eltern und Betreuern dafür, dass Kinder nicht zu Schaden kommen im Sinne einer Körperverletzung oder gar Tötung. Bei depressiven Eltern kommt strafbarkeitseinschränkend die Schuldunfähigkeit bzw. Schuldminderung gem. den §§ 20, 21 StGB in Betracht. In dem Vortrag wird die Reichweite der strafrechtlichen Verantwortlichkeit offen gelegt. Ergänzend werden vor dem Hintergrund einer eigenen empirischen Untersuchung Kindesvernachlässigungen, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, sowie die Strafpraxis dargestellt. Der Vortrag schließt mit kriminalpräventiven Anregungen.
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