Ulrike Friedrich-Graf
Diplom Sozialpädagogin, verheiratet, 1 Kind; seit 1988 Mitarbeiterin bei der Stadt München, zunächst in der Bezirkssozialarbeit und dann an verschiedenen Stabsstellen im ASD und Stadtjugendamt. Derzeit in der Fachsteuerung der Abteilung Erziehungshilfen/Kinderschutz im Stadtjugendamt München, insb. mit dem Schwerpunkt Umgang mit (Verdachts-)Fällen sexueller Kindesmisshandlung. Zusätzlich Koordinatorin der Runden Tische bei Entlassung von Sexualstraftätern, die eine Gefahr für Kinder darstellen.
Marieluise Wagner
Diplom-Sozialpädagogin (FH); Weiterbildung zur Fachberaterin in Fällen von Verdacht auf sexuelle Kindesmisshandlung. Zusatzausbildung in Pädagogischer Diagnostik, Mitarbeit in diversen Projekten und Arbeitskreisen zum Thema Kinderschutz. Referentin in der Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder (LJA). Seit 1992 bei ASD/SBH Pasing, München; seit 2006 Teilregionsleitung.
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Workshop: Die Verantwortung des Jugendamtes bei sexueller Gewalt
In der Abklärung von Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung sind die Fachkräfte aus den Jugendämtern in besonderem Maße in ihrer fachlichen, sozialen und personalen Kompetenz gefordert. Insbesondere ist die Klärung des gesetzlichen Auftrags erforderlich, um sowohl Hilfe als auch Schutz für die betroffenen Kinder und ihre Angehörigen zu realisieren (Garantenstellung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII in Zusammenwirken zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe und ggf. weiterer Institutionen). Dies bezieht sich sowohl auf jene Fälle, die in der Jugendhilfe bekannt werden mit vagen Verdachtsmomenten und unspezifischen Auffälligkeiten bis hin zu den Fällen, bei denen aufgrund von eindeutigen Symptomen, klaren Beweisen bzw. Aussagen des Opfers mit hoher Wahrscheinlichkeit von sexuellem Missbrauch auszugehen ist. Das fachliche Vorgehen erfordert in der Regel ein Arbeiten im Verbund mit Fachkräften aus unterschiedlichen Aufgabenfeldern und Professionen. Es benötigt Klarheit über die eigenen Handlungskompetenzen und die gesetzliche Verantwortung. Gleichwohl müssen Kenntnisse über die Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen der beteiligten "fremden" Professionen u. a. aus Medizin, Justiz und Polizei vorhanden sein. Im Workshop werden die aus der Sicht der Landeshauptstadt München erforderlichen und bewährten strukturellen Bedingungen zur Wahrnehmung der Verantwortung des Jugendamtes bei sexueller Gewalt vorgestellt. Anhand von Fallbeispielen der Referentinnen und Fallfragen der Workshopteilnehmer/innen wird das methodische Vorgehen vorgestellt und Fachwissen vermittelt.
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