Dr. Dirk Rost
geboren 1968, verheiratet, 3 Kinder, Jurastudium in Konstanz und Kiel, Promotion in Kiel, seit 1997 Richter in Husum, Niebüll, Flensburg, seit 2001 Familienrichter in Husum
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Das Familiengericht - Unterstützung durch richterliche Anordnung?
Familiengerichte werden selten eingeschaltet, wenn Kinder und Jugendliche straffällig sind oder zu werden drohen. Dabei liegt es häufig nahe, dass auch Erziehungsversagen der Eltern grenzverletzendes Verhalten ihrer Kinder verursacht oder begünstigt. Ergeben sich daraus Kindeswohlgefährdungen, indem Straffälligkeit droht, ist das Familiengericht berufen, tätig zu werden.
Dabei sollen die Möglichkeiten und Grenzen des Gerichts anhand folgender Punkte erarbeitet werden:
1. Ansatzpunkt Elternverantwortung
- Kindeswohlgefährdung
- Erziehungsversagen der Eltern
- keine Gefahrenabwehrmöglichkeit der Eltern
2. Verfahrensablauf
- wann und durch wen (Jugendamt, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, andere) sollte das Gericht eingeschaltet werden?
- wer ist zu beteiligen?
- wie kann die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen optimiert werden?
- Kindesanhörung, Elternanhörung
3. Ergebnisse
- mögliche Anordnungen
- teilweiser Sorgerechtsentzug
- Druck durch Verfahren
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