Natalie Weiss
Rechtsreferendarin in Lübeck, Mitglied der Steuerungsgruppe "Arbeit mit sexuell devianten Kindern und Jugendlichen", Mitarbeiterin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren in Köln, Onlineberaterin bei www.YoungAvenue.de
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Datenschutz als Kooperationshindernis?
Bei der Arbeit mit sexuell devianten Kindern und Jugendlichen überschneiden sich die Aufgabenbereiche der verschiedensten Institutionen. Aufgrund dieser Schnittmengen besteht zwischen den Institutionen einerseits ein Bedarf daran, die gewonnenen Informationen auszutauschen, um Maßnahmen zu koordinieren und effektiv zusammenzuwirken. Auf der anderen Seite aber besteht auch ein Interesse an der Geheimhaltung von Informationen, dies u. a. in Kenntnis dessen, dass eine vertrauensvolle Beziehung wesentliche Voraussetzung für eine helfende/beratende Tätigkeit ist. Der Datenschutz wird in diesem Zusammenhang vielfach als eine Kooperationsbarriere oder als ein Hindernis für fachliches Arbeiten ("Datenschutz vor Kinderschutz") empfunden. Diese Vorbehalt resultieren daraus, dass das Datenschutzrecht aufgrund der Vielzahl und Komplexität der relevanten Normen für Juristen wie Nichtjuristen schwer überschaubar ist und deshalb bei allen Beteiligten Verunsicherung hervorruft.
Ziel des Workshops ist es, Licht in das datenschutzrechtliche Dunkel zu bringen. Anhand von Fällen wird besprochen, unter welchen Voraussetzungen Daten einerseits weitergegeben werden dürfen/müssen, und wann sie andererseits geheimgehalten werden dürfen/müssen. Da sich in diesem Zusammenhang oft auch die Frage der Strafbarkeit einer Weitergabe oder einer Geheimhaltung von Daten stellt, wird auch auf diesen Themenkomplex eingegangen.
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