Prof. Dr. Heribert Ostendorf
geb. am 7. Dezember 1945 in Vestrup, Kreis Vechta, wohnhaft in Bordesholm bei Kiel, nach dem Studium 4 ½ Jahre tätig als Richter, vornehmlich als Jugendrichter, anschließend für 8 Jahre Lehrtätigkeit als Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg, von 1989-1997 Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein, seit Oktober 1997 Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität Kiel
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Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche - ein neues Problem?
Das Thema "Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche" ist neu. Bislang werden Kinder und Jugendliche als Opfer von Sexualstraftaten diskutiert. Als erstes stellt sich die Frage, ist dies eine Kriminalität, die quantitativ und qualitativ unser Augenmerk herausfordert oder sitzen wir hier - wiederum mal - einer statistisch-publizistischen Dramatisierung auf? Zur Beantwortung werden die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der gerichtlichen Verurteilten - Statistik analysiert. Wie auch sonst müssen die polizeilichen Zahlen deutlich relativiert werden. Hierauf aufbauend werden die kriminologischen Befunde zu Tätermerkmalen und Risikofaktoren dargestellt. Es gilt, die entwicklungsbedingten Gelegenheitstäter von so genannten Neigungstätern zu unterscheiden. In diesem Kontext wird die Forderung nach frühzeitiger Intervention problematisiert. Aus juristischer Sicht wird das Tabu des sexuellen Umgangs mit Kindern, d. h. mit unter 14-Jährigen (§ 176 StGB) auch für Kinder und Jugendliche erörtert und in diesem Zusammenhang der strafrechtsrelevante Begriff der sexuellen Handlung konkretisiert. Im Weiteren werden die strafrechtlichen Restriktionen für eine notwendige Kooperation bei Hilfe und Therapie durch den Datenschutz sowie die Voraussetzungen für eine - ausnahmsweise - Pflicht zur Strafanzeige erläutert.
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