Arbeitskreis: Gewalt an Kindern mit Behinderung
Kinder mit Behinderung stehen je nach Art und Schwere der Behinderung und dem entsprechend notwendigen pflegerischen Hilfestellungen mit den Eltern in einer sehr engen Beziehung. Aus unterschiedlichen Bedingungen kann es hierdurch zu Schwierigkeiten kommen.
Gewalt an Kindern mit Behinderungen kann viele Facetten haben. Die körperliche Gewalt kann sich allein schon darin äußern, dass die notwendige Pflege verweigert wird und das Kind eher behinderungsbedingte Erkrankungen erfährt (Dekubitus = Druckstelle, Blasenentzündungen, u.s.w.).
Kindern mit Behinderung stehen in einer großen Abhängigkeit zu Ihren Eltern. Dies erschwert ihnen sich und anderen zu zugeben, dass ihnen ihre Eltern Gewalt antun, da oft ihre Eltern die einzigen sind, die sie pflegerisch versorgen. Würden sie den ggf. bestehenden Zustand bekannt geben, müssten sie in Kauf nehmen, dass ihre derzeitige pflegerische Versorgung "gefährden". Dies ist in vielen Fällen für die betroffenen Kinder unvorstellbar, so das sie den jetzigen Zustand hinnehmen und keine Veränderung wollen.