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Vernachlässigung von Kindern mit einer Behinderung Prof. Dr. Roland Schleiffer, Universität Köln
Zwei Fallvignetten
Zwei Fallvignetten sollen einleitend in das Thema einführen. Sie veranschaulichen unterschiedliche Weisen des Umgangs mit Behinderung und deren unterschiedliche Rezeption.
Fall 1:
Der 15jährige Albert besucht die Sonderschule für Körperbehinderte. Wegen einer Infantilen Cerebralparese ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Von ihm wird berichtet, dass er mit seinem elektrisch betriebenen Rollstuhl ausgesprochen rücksichtslos fahre. Auf den Schulfluren mache er geradezu Jagd auf seine Lehrer. Diese hätten sich keinen Rat mehr gewusst und ihm die Benutzung seines E-Rollis untersagt. Albert habe daraufhin wieder seinen handbetriebenen Rollstuhl in Betrieb nehmen müssen.
Fall 2:
Der 14jährige Mathias lebt seit vielen Jahren in einem Heim. Er besucht die Sonderschule für Lernbehinderte, wo er bei seinen Mitschülern einen schweren Stand hat. Er wird von diesen immer wieder gehänselt, bisweilen auch geschlagen. Er kann sich nicht wehren. Sein Gesichtsausdruck lässt an eine Alkoholembryopathie denken. Motorisch ist er ausgesprochen ungeschickt. Zudem besteht eine Sprachstörung. Er bietet sich daher als "Bully-Opfer" geradezu an. Mathias berichtet, seinen Lehrern, auch der Rektorin, erzählt zu haben, dass es von seinen Mitschülern bedroht und misshandelt werde. Es sei aber nichts geschehen. Die Rektorin habe stattdessen ge-meint, es sei Sache der Schüler selbst, wie sie miteinander auskämen. Auf die Frage, warum er sich denn im Heim befände, verwies Mathias auf die 2 Katzen im Haushalt der Mutter. Für ihn reiche das Geld nicht mehr. Auch auf ungläubiges Nachfragen wiederholte der Junge mit vollem Ernst diese Version, ohne jede Spur von Ironie, aber auch ohne erkennen zu geben, dass er mit einem Erstaunen auf Seiten des Zuhörers rechnen könnte.
Der Umgang mit Behinderung unterscheidet sich in beiden Fällen sehr deutlich. Die Funktion des aggressiven Handelns im Falle des körperbehinderten Rollstuhlfahrers dürfte leicht zu bestimmen sein. Albert sichert sich hiermit seine durch die Körperbehinderung gefährdete Handlungskompetenz, seine Mobilität und damit sein Selbstgefühl. Er kann sich bei seinen vom normalen Kurs abweichenden Fahrten eindeutig als Ursache von Wir-kung erleben.
Wir hören diese Geschichte nicht ohne Vergnügen, mit einer mehr oder weniger deutlichen Schadenfreude. Zu-mindest freuen wir uns, dass der körperbehinderte Jungen aktiv ist, sich offensichtlich zu helfen weiß. Das mag uns professionelle Helfer auch entlasten. Diese affektive Reaktion ändert sich etwas, hören wir, dass Albert nicht nur für seine Lehrer, sondern auch für seine Mitschüler eine Verkehrsgefährdung bedeutete. Letzteren versuchte er die Krücken umzufahren. Aber auch die Funktion eines solchen dissozialen Verhaltens dürfte unschwer zu beschreiben sein (vgl. Schleiffer 1988). Abweichendes Verhalten erhöht die Individualitätschancen. Psychoana-lytisch inspiriert lässt sich der Mechanismus der projektiven Identifizierung anführten. Demnach gelingt es dem Jungen, sich seiner mit dem Selbstkonzept eines coolen Jungen unvereinbaren körperlichen Insuffizienz bzw. deren Repräsentanz zeitweise zu entledigen, wenn er diese Behinderung bei anderen hervorruft. Bekanntlich ist geteiltes Leid ja halbes Leid.
Während die Struktur der Erzählung im Falle des körperbehinderten Jungen doch recht klar ist, zumal die Veror-tung von Täter und Opfer eindeutig vorzunehmen ist, und dementsprechend die affektive Reaktion ebenfalls eindeutig erfolgt, ist dies im 2. Fall ganz anders. Offensichtlich fasziniert uns das Thema Gewalt und Aggressi-on. Dieses Thema ist in der Kommunikation anschlussfähig. Auch die Pädagogen wussten sich zu helfen. Sie nahmen Andreas seinen Elektrorollstuhl weg. Diese pädagogische Maßnahme ist Ausdruck von deren Hilflosig-keit und beweist insofern anschaulich die Wirksamkeit des postulierten Mechanismus der projektiven Identifizie-rung. Auch dem unbeteiligten Beobachter fallen Alternativen ein, wie die Kommunikation fortgesetzt werden könnte, sei es nur der Verweis auf die Internetadresse eines Karate-Verein für Rollstuhlfahrer oder auf folgende Reklame für Elektrorollstühle:
"Mit dem Rollstuhl am Strand und sich trotzdem selbständig fortbewegen, ein bisher aussichtsloses Unterfangen, doch auch dafür haben wir eine Lösung gefunden. Oder mit einem Elektro-Rollstuhl durchs Gelände, über Stock und Stein, kein Problem, wir bieten Ihnen den Four X, den allradbetriebenen Elektro-Rollstuhl. Keine Lust mehr auf langweilige Speichenräder? Wir haben Räder im Programm mit einem besonderen Design, aus Carbon oder Magnesium. Wir bieten Ihnen Produkte, die Ihr Leben verändern und Ihnen neue Horizonte eröffnen. Haben Sie einen ganz speziellen Wunsch? Dann wenden Sie sich an uns, wir werden nach der idealen Lösung für Sie su-chen."
Während also die Kommunikation mit und über den aggressiven körperbehinderten Jungen doch ungefährdet erscheint und Rollstuhlfahrer als Adressaten der Werbeindustrie schon kommunikativ adressiert werden, stellen sich die kommunikativen Verhältnisse im 2. Fall ganz anders dar. Mathias verfügt über ein rigides Selbst- und Beziehungskonzept, wonach er der Rede nicht wert sei. Es fällt ihm auch nicht allzu schwer, sich diese idio-synkratische Weltsicht immer wieder bestätigen zu lassen, in seiner Herkunftsfamilie, in seiner Schule, auch in dem Jugendheim, von dessen Personal er keine kommunikative Resonanz erwartet.
Unsere affektive Reaktion unterscheidet sich deutlich von der des ersten Falles. Die Geschichte von Mathias erzeugt Fassungslosigkeit, auch Empörung und Mitleid, jedenfalls keinen positiven Affekt. Es herrscht eher Sprachlosigkeit. Mathias wurde im Heim untergebracht, weil er von seinen Eltern vernachlässigt und verwahr-lost wurde. Die Mutter soll zusammen mit einem Mann und vielen Tieren ein chaotisches Haus bewohnen. Der behinderte Junge war seiner Mutter offenkundig nicht der Rede wert. Vernachlässigung ist Ausdruck einer pre-kären, gefährdeten Kommunikation. Der Junge wurde und wird in seiner Familie nicht genügend thgematisiert. Da die Kommunikation immer wieder abzubrechen droht, lässt sich Mathias erst gar nicht mehr adressieren. Er artikuliert sich nur schwer, ist eher depressiv, zeigt eine internalisierende Symptomatik im Gegensatz zum kör-perbehinderten Albert, dessen externalisierende Symptomatik sich auch als "Zeichen von Hoffnung" (Clos 1982) verstehen lässt. Die Unterschiede im Umgang mit Behinderung bei den beiden Jungen sind deutlich. Vernachläs-sigung macht eher stumm und hilflos. Aggression bringt dagegen die Kommunikation in Gang.
Vernachlässigung: Definition und Häufigkeit
"Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre. Diese Unterlassung kann aktiv oder passiv (unbewusst) aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen. Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklungund kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen". (Schone et al. 1997, S. 21)
Bei dieser oft zitierten Definition von Kindesvernachlässigung fällt die Verwendung des Kriteriums "unbewusst" auf. Offensichtlich lässt sich dieser Sachverhalt doch nicht so einfach abgrenzen. Ist schon die Feststellung einer Unterlassung im Vergleich zu einer manifesten Handlung schwierig, so erscheint die Feststellung einer unbe-wussten Unterlassung doch voraussetzungsreich. Ein "tiefenpsychologischer" Zugang zum Täter bzw. Nichttäter wird nahe gelegt.
In der Regel wird eine körperliche Form der Vernachlässigung von einer emotionalen Form unterschieden. Da-bei zieht die körperliche oder physische Vernachlässigung unmittelbare körperliche Folgen nach sich. Vernach-lässigte Kinder werden nicht ausreichend ernährt, gepflegt, gefördert, gesundheitlich versorgt, beaufsichtigt oder vor Gefahren geschützt. Eine angemessene Aufsicht ist nicht gegeben. Während die körperliche Form der Kin-desvernachlässigung im Allgemeinen doch recht leicht festzustellen ist, zumal ihre Folgen oft genug unüberseh-bar sind, ist dies bei der psychischen Form der Kindesvernachlässigung nicht der Fall. Schließlich werden hierzu u.a. eine unzureichende Gesprächsbereitschaft auf Seiten der Erwachsenen, deren nur geringe Neigung, sich auf die Gefühlswelt der Kinder einzulassen, oder auch ihre Ignoranz gegenüber kindlichen Bedürfnissen gezählt. Bei der emotionalen oder psychischen Vernachlässigung werden also die die Bedürfnisse des Kindes nach liebevol-ler Zuwendung systematisch frustriert. Bei der erzieherischen Vernachlässigung wird dem Kind der Zugang zur Bildung erschwert oder vorenthalten. Etwa wird einem behinderten Kind der regelmäßige Schulbesuch verwehrt. Die Abgrenzung zwischen psychischer Vernachlässigung und nicht ausreichend guter Elternschaft ist also flie-ßend. Emotionale Vernachlässigung ist kaum von psychischer Misshandlung zu differenzieren. Darüber hinaus dürfte bei den meisten Fällen von Misshandlung zu diskutieren sein, inwieweit nicht auch eine psychische Ver-nachlässigung vorliegt. Offenbar um die durch diese begriffliche Ungenauigkeit gefährdete Anschlussfähigkeit dieser Thematik in der wissenschaftlichen Kommunikation zu sichern, bietet es sich an, trotz des Fehlens genau-er Zahlenangaben eine gegenwärtig weite Verbreitung, wenn nicht gar Zunahme von psychischer Vernachlässi-gung zu postulieren.
In der Fachliteratur wird häufig die Vernachlässigung als eine Form der Gewalt gegen Kinder dargestellt. Dem-nach lassen sich 4 Formen von Gewalt gegen Kinder unterscheiden, körperliche Misshandlung, psychische Miss-handlung, sexueller Missbrauch sowie Vernachlässigung. Eine solche Systematik macht allerdings nur Sinn, wenn man ihr eine weite Fassung von Gewalt zugrunde legt und dann unter "personeller Gewalt" Handlungen und Unterlassungen, die auf andere Personen gerichtet sind, versteht. Eine Subsumierung der Vernachlässigung unter Gewalt ist allerdings problematisch, wird doch zumeist Gewalt mit manifester Gewalt, also mit instrumen-teller Aggression gleichgesetzt. Spricht man mit Zillmann (1979) von Aggression dann, "wenn von der handeln-den Person versucht wird, einer anderen Person körperlichen Schaden oder psychischen Schmerz zuzufügen, und wenn das Opfer gleichzeitig danach strebt, eine solche Behandlung zu vermeiden" (zit. in Bierhoff u. Wagner 1998, S. 6), dann wäre nach diesem Sprachgebrauch die Vernachlässigung im Unterschied zur Misshandlung nicht als Form von Gewalt aufzufassen.
Diese begrifflichen Unsicherheiten müssen die Fallidentifikation erschweren. Es verwundert daher auch nicht, dass sich in der Literatur bezüglich der Häufigkeit unterschiedliche Zahlenangaben finden. Zudem ist die physi-sche Vernachlässigung nur dann zu diagnostizieren, wenn das Kind an der außerfamiliären Kommunikation teilnimmt, etwa im Kindergarten und in der Schule. Daher bleibt die Vernachlässigung von Kleinkindern und Säuglingen doch immer wieder oft unentdeckt. Bei aller Vorsicht kann man aber doch davon ausgehen, dass es zur Vernachlässigung häufiger kommt als zu Misshandlung und Missbrauch.
Dennoch wird der Tatbestand der Vernachlässigung in der wissenschaftlichen Literatur vergleichsweise selten thematisiert. Es wird daher immer wieder von einer Vernachlässigung der Vernachlässigung gesprochen. Hierzu tragen sicherlich die erwähnten Unsicherheiten in der Falldefinition bei, die die empirische, insbesondere die quantitative Forschung erheblich erschweren. Allerdings dürfte es sich hierbei nicht um den einzigen, wahr-scheinlich auch nicht um den ausschlaggebenden Grund handeln. Vernachlässigung ist in der wissenschaftlichen Kommunikation, im Wissenschaftsbetrieb offensichtlich weit weniger anschlussfähig als etwa die Themen Misshandlung und Missbrauch.

Die intrafamiliäre Kommunikation
Wie lässt sich die familiäre Kommunikation im Falle vernachlässigter Kinder beschreiben? Bei der Vernachläs-sigung wird dem Kind von Seiten seiner Bezugspersonen der gebührende Respekt versagt. Ihm wird nicht die Aufmerksamkeit entgegen gebracht, auf die es einen Anspruch hat. Vernachlässigende Eltern verwahrlosen ihre Kinder. Ein vernachlässigtes Kind wird von seinen Bezugspersonen, von seinen Eltern, nicht oder nicht ausrei-chend in der familiären Kommunikation adressiert. Es ist diesen nicht oder nicht ausreichend der Rede wert.
Ein solcher Sachverhalt empört. Schließlich gibt es normalerweise für eine Mutter in der ersten Zeit nach der Geburt ihres Kindes kaum etwas wichtigeres als ihr Kind und dessen Überleben und Wohlergehen. Stern (1998) hat in einer wichtigen Monographie diesen Umstand als Mutterschaftskonstellation ausführlich beschrieben. Papousek u. Papousek (1990) sprechen von einer intuitiven Elternschaft, die vermutlich schon biologisch vor-programmiert ist. Das Kind wird hierbei quasi natürlich zum Adressaten von Kommunikation. Mit dem kleinen Kind wird bekanntlich viel gesprochen, oft schon vor seiner Geburt, jedenfalls lange bevor es überhaupt versteht, was gesagt wird. Im Falle der Vernachlässigung ist dies ganz anders. Die Eltern zeigen kein, zumindest zu wenig Interesse. Ihre intuitive Elternschaft erscheint eingeschränkt oder ganz verschüttet.
Dass eine Zurückweisung des kindlichen Anspruchs auf Adressierung in der familiären Kommunikation empört, ist insofern verständlich, als hierbei normative Erwartungen enttäuscht werden, für die es typisch ist, dass sie im Enttäuschungsfall nicht verändert werden. Stattdessen halten wir an ihnen fest, verweigern diesbezüglich also eine Lernbereitschaft und reagieren emotional. Dem anderen wird die Schuld für die Erwartungsenttäuschung zugeschrieben. Diese geradezu unvermeidliche moralische Konnotation erschwert allerdings sowohl die wissen-schaftliche als auch die pädagogische und therapeutische Auseinandersetzung mit diesem Sachverhalt.
Die Enttäuschung ist auch deswegen groß, weil in der modernen, funktional ausdifferenzierten Gesellschaft die Familie der einzige Ort ist, an dem man erwarten kann, in der Kommunikation als Vollperson adressiert zu wer-den. Während man sich in den anderen Funktionssystemen an die jeweils geltenden Regeln der Kommunikation anzupassen hat, ist es in der Familie umgekehrt. Alles hat relevant zu sein. Nur in der Familie können wir erwarten, dass alles, was wir vorbringen, anschlussfähig ist. In dieser intimen Kommunikation besteht gerade die spezifische Funktion der modernen Familie (Luhmann 1990). Insofern verfehlt die vernachlässigende Familie die Funktion des Intimsystems Familie.
Die Kommunikation mit Vernachlässigungsfamilien
Die prekäre Adressabilität (Fuchs 1997) kennzeichnet nicht nur die intrafamiliäre Kommunikation, sie prägt auch die Kommunikation der Familie nach außen. Familien, in denen Kinder vernachlässigt werden, werden oft als randständig, isoliert und in ihrer Nachbarschaft nicht integriert beschrieben. Sie können kaum auf ein unterstützendes soziales Netzwerk zurückgreifen, besitzen in der Regel nur über geringe ökonomische Ressourcen. Sie sind oft arm.
Dies alles beeinflusst auch die Hilfekommunikation, ihre Kommunikation mit den professionellen Helfern. Ohne Vertrauen in eine hinreichende Antwortbereitschaft ihrer personalen Umwelt erscheint ihnen die Äußerung von Wünschen, auch der Wunsch nach Unterstützung und Hilfe als zu riskant. Handlungs- und Einflussmöglichkei-ten werden in einer fatalistischen Haltung erst gar nicht mehr angenommnen. Diesen Familien wird ein "Apa-thie-Nutzlosigkeitssyndrom" (Polansky 1981) attestiert. In der Literatur immer wieder auf die generell passive, depressive und konzeptlose Haltung von solchen Eltern oder von Sorgeberechtigten verwiesen, die nicht nur die Beziehung zu ihren Kindern, sondern auch die zu den Helfern charakterisiere. Es besteht das der Pädagogik nur allzu geläufige Hilfeparadox. Diejenigen, die am meisten der Hilfe bedürfen, zeigen sich am wenigsten in der Lage, diese Hilfe zu suchen und anzunehmen.
Diese Form der Hilfekommunikation bzw. der Hilfe-Nichtkommunikation muss Konsequenzen haben für die Helfer, die ihre Hilfe nicht an die Frau und an die Familie bringen können. Sie werden von solchen Familien, die sich nicht helfen lassen, eben nicht kommunikativ adressiert. Eine Helferin, die nicht helfen kann und insofern hilfelos ist, muss sich in ihrem Selbstkonzept gefährdet erleben. Weiß sie nicht um die Mechanismen und verfügt sie nicht über ausreichende professionelle Distanzierungsmöglichkeiten, besteht die Gefahr einer - psychoanaly-tisch ausgedrückt -konkordanten Gegenübertragung. Sie wird eine internale Zuschreibung der erfolglosen Hilfe-bemühungen vornehmen und sich den Misserfolg selbst zuschreiben. Dann wird auch ihre Helferadresse bald beschädigt sein, ein Sachverhalt, der als Burn-out-Syndrom hinlänglich bekannt ist.
Vernachlässigende Familien sind daher eine alles andere als attraktive Klientel. Anders als bei den gewaltberei-ten Misshandlungsfamilien passiert hier nicht viel oder viel Nichts. Typisch wird die Arbeit der Jugendhilfe in diesem Bereich als nur reagierend-intervenierend beschrieben. Ganz anders als im Falle der Aggression greift das Täter-Opfer-Schema nicht recht. Das kommunikative Risiko wird den professionellen Helfern zugeschoben. Ihr Selbstverständnis wird auf die Probe gestellt, wenn ihr Hilfeangebot mehr oder weniger kränkend zurückge-wiesen wird und sie so die Qualität ihrer Arbeit nur schwer einschätzen können. Sind sie nicht willens oder in der Lage, dieses Risiko zu tragen, reicht ihre Professionalität hierzu nicht aus, etabliert sich eine Kollusion, ein Zusammenspiel beider potentieller Kommunikationspartner, die beide die Verantwortung für ein Zustandekom-men der Kommunikation nicht übernehmen wollen. Bestenfalls bleibt dann, wie offenbar vieles im Alltag der Sozialarbeit, "in der Schwebe" (Jordan), schlechtestenfalls kommt es zum tödlichen Ausgang. Die Vernachlässi-gung der armen, hilfsbedürftigen Familie durch die Jugendhilfe und deren unterlassene Hilfeleistung wird dann von den Massenmedien verkündigt.
Eine funktionale Analyse von Vernachlässigung
Die persönlichen Merkmale und Umstände auf Seiten des Kindes, der Eltern oder der gesamten Familie, die als Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Vernachlässigung des Kindes kommt, erhöhen, sind gut bekannt. Es sind dies vor allem Armut, psychopathologische Auffälligkeit der Eltern, schlechte Partnerschafts-beziehungen sowie Isolation und Desintegration der Familie (Schumacher et al. 2001, Weinmann 2002). Dabei ist davon auszugehen, dass die genannten Bedingungsfaktoren kaum jemals isoliert, sondern kumulativ vorliegen und interaktional bzw. transaktional ihre Wirkung entfalten.
Führt man sich diese Risikofaktoren vor Augen, lässt sich eine Gemeinsamkeit ausmachen. Sie sind offensicht-lich geeignet, den kommunikativen Anschluss zu problematisieren. Insofern lohnt es sich, die Kommunikation von Vernachlässigungsfamilien näher zu analysieren und Vernachlässigung als einen Versuch, mit diesen Prob-lemen umzugehen, aufzufassen. Eine solche funktionale Analyse von Vernachlässigung ermöglicht auch einen Vergleich zwischen den Sachverhalten Misshandlung/Missbrauch und Vernachlässigung, die, wie bereits er-wähnt, oft als Unterformen von Gewalt gegen Kinder angesehen werden. Von einer plausiblen funktionalen Analyse kann man erwarten, dass sie den Blick frei gibt für andere Mechanismen, das Problem zu lösen, m.a.W. für funktional äquivalente Lösungsmöglichkeiten, die gegebenenfalls weniger schädlich sind für die Beteiligten, insbesondere für das psychische Wohlbefinden der betroffenen Kinder.
Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, sorgen sich nicht ausreichend um ihr Kind. Sie machen sich offensicht-lich keine, zumindest zu wenig Sorgen. Probleme werden eher verleugnet. Eine solche Haltung verleugnet Ab-hängigkeit, impliziert doch die Sorge eine Anerkennung von Abhängigkeit. Wer sich sorgt, muss sich nach ei-nem Anderen richten. Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, entledigen sich der Verantwortung für diese. Sie übernehmen für diese keine Verantwortung, verhalten sich und handeln verantwortungslos. Es lässt sich vermu-ten, dass die Übernahme von Verantwortung deswegen vermieden wird, weil sie die Beantwortbarkeit ihrer kommunikativen Beiträge nicht ausreichend sicher erwarten und insofern ihre eigene Adressabilität nur als unsi-cher einschätzen. Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, lassen sich ihr Handeln nicht von anderer Seite aufer-legen. Insofern beweisen sie sich ihre Autonomie und verleugnen ihre Abhängigkeit. Sie entscheiden, sich nicht zu entscheiden. Misshandelnde Eltern handeln demgegenüber. Vernachlässigende Eltern nehmen Unterschiede nicht wahr, machen keine Unterschiede, beobachten also nicht. Für sie macht ihr Kontext keinen Unterschied, ist daher auch nicht informativ, ist ihnen nicht ihre Aufmerksamkeit, nicht der Rede wert und "sagt ihnen nichts". Die für die intuitive Elternschaft charakteristische Etablierung einer Relevanzhierarchie zugunsten des Kindes-wohls wird suspendiert. Während misshandelnde Eltern sich für ein Handeln entscheiden, entscheiden vernach-lässigende Eltern, nicht zu entscheiden, es "laufen zu lassen" nach dem Motto "es kommt, wie es kommt". Sie differenzieren nicht. Sie ignorieren ihr Kind, entscheiden sich für Nichtwissen. Da Wissen aus Erwartungsstruk-turen besteht, erwarten sie wenig und reduzieren so ihre Enttäuschungsgefahr.
"Ausreichend gute" Eltern (Winnicott 1971) lassen sich bestimmen durch die Bedürfnisse ihres Kindes. Voraus-setzung für diese Fremdbestimmung ist ein ausreichendes Selbstkonzept, das vernachlässigenden Eltern nicht zur Verfügung steht. Jede Fremdbestimmung gefährdet ihre Autonomie. Während misshandelnde Eltern den Kon-flikt zwischen Autonomie und Abhängigkeit, zwischen Macht und Machtlosigkeit, lösen, indem sie ihre Macht durch die Verletzung ihres Kindes dokumentieren, lösen vernachlässigende Eltern diesen Konflikt auf konträre Weise. Sie fixieren sich und ihr Kind in der Opferrolle. Beide Male wird Verfügungsmacht dokumentiert. Be-trachtet man Handeln und Erleben als 2 unterschiedliche, aber funktional äquivalente Modi der Komplexitätsre-duktion, dann bevorzugen vernachlässigende Eltern eindeutig den Modus der Erlebens, bei dem alles, was ge-schieht, der Umwelt kausal zugeschrieben wird, während misshandelnde Eltern ihr Leben eher im Modus der Handelns einrichten und sich die Orientierungsfunktion aggressiven Handelns zu Nutze machen.
Ausreichend gute Eltern sind souverän genug, zeitweise auf ihre Autonomie zum Wohle ihres Kindes zu ver-zichten. Im Wissen um dessen Abhängigkeit von ihnen lassen sie sich durch dessen Bedürfnisse kontrollieren und sich damit von ihrem Kind unvermeidlich auch zum Objekt machen. Ausgestattet mit einem flexiblen Selbstkonzept ist für sie der Konflikt zwischen Hilfe und Kontrolle keineswegs unlösbar, wie er es für Vernach-lässigungsfamilien ist, bei denen sich das bekannte Hilfeparadox auftut. Dementsprechend schwierig konstelliert sich die Hilfe- bzw. oft eine Nicht-Hilfekommunikation zwischen Vernachlässigungsfamilien und den professio-nellen Hilfe- und Kontrollinstanzen. Wenn Vernachlässigungsfamilien schon Hilfe nicht nachfragen, dann muss ihnen ein sozialpädagogische "Zugang" (lat.: aggressio) notfalls in Form einer "aufsuchenden" Familientherapie (Wieskus-Friedemann u. Niehues 2002, Machann 2002) angetragen werden.

Vernachlässigung bei Behinderung
Trifft diese Beschreibung der Kommunikation in Vernachlässigungsfamilien zu, wonach vernachlässigendes Handeln als ein Versuch erscheint, Probleme mangelnden kommunikativen Anschlusses, fehlender Anerkennung und mangelnder Achtung zu lösen und somit das drohende Risiko eines beschämenden Versagens zu kontrollie-ren, dann lässt sich unschwer vorhersagen, dass es in Familien mit behinderten Kindern häufiger zur Kindesver-nachlässigung kommen sollte. Das Risiko hierfür dürfte dann größer sein, wenn die Behinderung des Kindes eine Behinderung der Kommunikation bedeutet.
Dies scheint tatsächlich der Fall zu sein. Man kann davon ausgehen, dass Kinder mit Behinderungen häufiger Opfer von Vernachlässigung oder Misshandlung werden als Kinder ohne Behinderungen. So finden sich unter den jungen Gewaltopfern überproportional häufig Kinder mit Behinderungen. Für diese Annahme sind wir aller-dings nur auf vereinzelte Untersuchungen aus den USA angewiesen (Sullivan u. Knutson 1998, 2002), deren Ergebnisse daher nicht so ohne weiteres auf die hiesigen Verhältnisse übertragbar sein dürften. So fanden etwa Sullivan u. Knutson (2000) bei einer weitgehend auslesefreien Population eine Prävalenzrate von Kindesmiss-handlung und Vernachlässigung, die bei behinderten Kindern um den Faktor 3,4 höher war als den nicht behin-derten Altersgenossen. Dabei kam es weitaus häufiger zur Vernachlässigung als zur Misshandlung oder sexuel-lem Missbrauch. Auch wurden behinderte Kinder in eher jüngerem Alter Opfer solcher Praktiken. Allerdings wurde auch deutlich, dass die betroffenen Kinder kaum jemals entweder nur misshandelt oder nur vernachlässigt wurden. Ein gleichzeitiges Vorkommen verschiedener Formen von "maltreatment" war die Regel.
Es liegt in der Logik des probabilistischen Ansatzes der Risikoforschung, in der Behinderung eines Kindes nicht die Ursache für dessen Vernachlässigung zu sehen als vielmehr ein zusätzliches Risiko, das gewissermaßen die oben beschriebenen kommunikativen Probleme verschärft. Demnach ist eine Behinderung ein Faktor, der geeig-net sein kann, die kommunikative Resonanz der Eltern und der Familie insgesamt noch weiter einzuschränken. Dies ist etwa der Fall, wenn Eltern die Behinderung ihres Kindes als beschämend erleben, sich deswegen zu-rückziehen, isolieren und dann Hilfeangebote nicht annehmen.
Auch lässt es sich vorstellen, dass selbstunsichere Eltern, die allzu sehr abhängig sind von der Bestätigung durch ihre Kinder, diesbezüglich zu kurz kommen, wird ihnen die Elternfreude von den behinderten Kindern doch schwerer gemacht. Dann fühlen sich die Eltern in Elternrolle nicht bestätigt und anerkannt. Ein gefährdetes El-ternwohl gefährdet immer auch das Kindeswohl (Kron-Klees 2002). Besonders gefährdet dürften diesbezüglich Eltern sein, deren Kinder in ihrer kommunikativen Kompetenz behindert sind, wie etwa Kinder mit Sprachbe-hinderungen oder intellektuellen Behinderungen. Ein solches Kind mag aufgrund seiner Behinderung, sei es wegen ungenügender kognitiver, emotionaler Fähigkeiten oder auch nur wegen seines dem Kindchenschema nicht entsprechenden Aussehens die Bezugsperson enttäuschen. In einem solchen Fall besteht die Gefahr, dass es nicht zur wechselseitigen, beide Teilnehmer bestätigenden und beiden Freude bereitenden Adressierung in der frühen Kommunikation kommt. Dann sind die Eltern in Bezug auf ihre narzisstische Bestätigung entweder nur auf sich wechselseitig oder auf eine Bestätigung von außerhalb der Eltern-Kind-Dyaden angewiesen.
Zu den bekannten Risikofaktoren zählt, wie bereits erwähnt, auch eine schlechte Qualität der elterlichen Bezie-hungen. Die empirischen Befunde der Beziehungspsychologie sprechen dafür, dass sich die Partnerbeziehung nach der Geburt eines Kindes in der Regel eher verschlechtert. Im Falle der Geburt eines behinderten Kindes Befundes erscheint es plausibel, die Behinderung gewissermaßen als Nagelprobe auf die Güte der Beziehung anzusehen. Entweder wird die Beziehung gefestigt oder sie zerbricht. Im letzteren Fall ist es an der Mutter, das behinderte Kind alleine zu versorgen, da bekanntlich der Vater sich ungleich leichter seiner elterlichen Ver-pflichtungen zu entledigen vermag und somit seiner Partnerin die kommunikative Resonanz versagt. Die Mutter fühlt sich an ihr behindertes Kind adressiert. Nicht selten entwickelt sich eine Beziehung, für die sich die Be-zeichnung symbiotisch eingebürgert hat. Insofern sind Vernachlässigung wie auch Überfürsorglichkeit diesbe-züglich durchaus als funktional äquivalent anzusehen.
Bei manchen Behinderungsformen fällt es den Eltern überhaupt schwer, sich Vorstellungen zu machen, wie es mit dem Kind weiter geht. Ängste können dann die intuitive Elternschaft behindern. Stern (1998) spricht in die-sem Zusammenhang von einem repräsentationalen Vakuum, das dann mit Phantasien gefüllt werden kann, die von Fraiberg (1975) als die Entwicklung des Kindes behindernde "ghosts in the nursery" anschaulich beschrie-ben wurden.
Gefährdet sind vor allem Eltern, die aufgrund schlechter Erfahrungen mit der eigenen Versorgung als Kind nur über instabile und zu wenig enttäuschungsfeste Vorstellungen von einer befriedigenden Eltern-Kind-Beziehung verfügen. Sie sind darauf angewiesen, dass es ihnen von ihrem Kind eher leicht gemacht wird. Im Falle der Ver-nachlässigung eines Kindes mit Behinderung muss man davon ausgehen, dass den Eltern solche hinreichend ambivalenzfreien Repräsentanzen eben nicht zur Verfügung stehen. Die vernachlässigende Bezugsperson erwar-tet im Umgang mit dem Kind keine Freude bereitende Resonanz. Negative Erwartungen lassen sich grundsätz-lich viel leichter bestätigen. An der Behinderung kann dieses Schema bestätigt werden.
Die Behinderung eines Kindes ist nach alledem ein Risikofaktor für mangelhafte kommunikative Resonanz. Ohne zureichendes Vertrauen in die Antwortbereitschaft ihrer sozialen Umwelt und in Ermangelung kompensa-tiver Ressourcen ist manchen Familien der Versuch ihrer Selbstthematisierung zu riskant. Insuffizienzgefühle, die zumeist schon vor der Geburt des behinderten Kindes vorhanden waren, konfigurieren sich zu Schamgefüh-len, die dann thematisch mit der Behinderung des Kindes gekoppelt werden. Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der engen Familie wird vermieden.
Folgen der Vernachlässigung für das Kind
Ein entwicklungsfördernder Umgang mit der Behinderung des Kindes wird dann in besonderer Weise blockiert, wenn die Familie gerade in dessen Behinderung den Grund für ihre geringe soziale Resonanz ausmacht. Über-haupt scheinen die Folgen der Vernachlässigung für die psychische Entwicklung des Kindes noch gravierender zu sein als im Falle der Misshandlung, insbesondere wenn sie die Kinder früh betrifft (Manly et al. 2001). In diesem Zusammenhang kommt dem Befund von Sullivan u. Knutson (2000), wonach Misshandlung oder Ver-nachlässigung bei behinderten Kindern früher auftritt als bei Kindern ohne Behinderung, besondere Bedeutung zu.
Hildyard u. Wolfe (2002) verglichen in einer prospektiven Längsschnittstudie die unterschiedlichen Folgen von Misshandlung/Missbrauch und von Vernachlässigung für die psychische Entwicklung von Risikokindern, von Kindern also, bei denen von vornherein ein besonderes Risiko ausgemacht werden konnte, von ihren Müttern unzureichend versorgt zu werden. Dabei zeigten die vernachlässigten Kinder bis zur Pubertät vergleichsweise größere kognitive Defizite, eine ausgeprägtere Neigung zum sozialen Rückzug und eine Isolierung von den Gleichaltrigen. Vernachlässigung zeigte sich assoziiert mit eher internalisierenden Störungen. Kontraintuitiv waren die Störungen dann besonders gravierend, wenn nur eine Vernachlässigung festzustellen war. Offenbar konnten sich misshandelte Kinder doch noch, wenn auch in katastrophaler Art und Weise, als sich in der familiä-ren Kommunikation adressiert erleben. Dementsprechend ließ sich die Selbstrepräsentanz bei den "nur" vernach-lässigten Kindern als nur traurig, ängstlich und wertlos beschreiben, während bei den misshandelten Kindern neben solchen negativen Aspekten auch noch einige positive Aspekte ihrer Repräsentanzenwelt zu beobachten waren.
Die Auswirkungen der Vernachlässigung unterscheiden sich mithin von denen bei Misshandlung. Ein Grund hierfür ist zum einen die Tatsache, dass Vernachlässigung im Unterschied zur Misshandlung doch zumeist von Dauer ist. Das muss Auswirkungen auf das sich entwickelnde Selbstkonzept des Kindes haben. Dieses fühlt sich in dem Maße wertvoll, wie es erlebt, dass es von seinen Bezugspersonen geschätzt wird. Das vernachlässigte Kind erlebt sich nicht in der Kommunikation adressiert, eben nicht der Rede wert. Mit anderen Worten: seine Adresse in der Gesellschaft ist von Anfang an beschädigt. Dagegen kann das misshandelte Kind sich bei allem Unglück wenigstens noch in der Kommunikation als adressiert erleben, auch wenn es dies nicht begreifen kann.
Mangels eines Vergleiches mit alternativen Erfahrungen lernt das chronisch vernachlässigte Kind aber auch nicht zu vergleichen. Die fehlende Resonanz wird ihm zum Normalfall. Es wird diese Erfahrungen internalisie-ren zu einem Konzept eines Selbst-in-Beziehung-zum-Anderen, das von Hilf- und Einflusslosigkeit zeugt. Es kommt zum Teufelskreis. Diese alternativlosen Erfahrungen bleiben sinnlos, lassen sich nicht beobachten, weil es keinen Unterschied gibt. Sie werden daher als nicht der Rede wert nicht mitgeteilt. Die Nichtbeachtung in der familiären Kommunikation wird nicht beachtet. Anders als oft bei im Falle der Misshandlung oder des Miss-brauchs verstummt die Kommunikation. Oft genug muss stattdessen der Körper als Ersatzadresse für die frust-rierten Kommunikationsbedürfnisse herhalten, wie die Häufigkeit körperbezogener Auffälligkeiten wie Tics, Wutanfälle, Einkoten, Einnässen oder selbstverletzendes Verhalten dokumentiert (Hildyard u. Wolfe 2002). Es bedarf wenig Phantasie, sich die Auswirkungen auf die Psyche eines behinderten Kindes vorzustellen. Die Ent-wicklungschancen werden drastisch beschnitten. Ein entwicklungsfördernder Umgang mit der Behinderung des Kindes wird dann in besonderer Weise blockiert, wenn die Familie gerade in dessen Behinderung den Grund für ihre geringe soziale Resonanz ausmacht. Die somatische und funktionelle Beeinträchtigung gerät zum Handicap.

Pädagogische und therapeutische Konsequenzen
Eine solche Analyse des Sachverhalts "Vernachlässigung" vermag Handlungsanweisungen für präventive und therapeutische Interventionen bereitzustellen, angefangen von der individuellen Ebene über die Ebene der Fami-lie und ihrer sozialen Umgebung bis hin zur Ebene der Sozialpolitik und des Kinderschutzes. Vermag man die Funktion vernachlässigenden Handelns besser zu verstehen, dürfte es leichter fallen, sich dessen moralischer Bewertung und Verurteilung zu enthalten. Eine solche moralische Haltung muss jede professionelle Hilfe behin-dern, besteht die Funktion von Moral doch gerade darin, die Verteilung von Achtung bzw. Missachtung inner-halb sozialer Systeme zu regulieren (Luhmann 1984, 317). Da Moral konfliktträchtig ist, kommt es sehr schnell zum Abbruch auch dieser Kommunikation.
Vermag man die Funktion vernachlässigenden Handelns besser zu verstehen, ist es auch möglich, gemeinsam mit den Eltern nach funktional äquivalenten, aber sozial adäquaten, Möglichkeiten Ausschau zu halten. Erstes Ziel der pädagogischen und/oder therapeutischen Bemühungen wäre erst einmal, die Eltern zu einem tolerante-ren Umgang mit ihren kommunikativen Risiken zu ermutigen. Hierfür erscheint das Einnehmen der Mehrgenera-tionenperspektive nützlich, ist doch davon auszugehen, dass die Ursachen für deren diesbezügliche Intoleranz oftmals biographisch weit zurück liegen (Kron-Klees 2002).
Wichtigstes Ziel der professionellen Bemühungen sollte die Förderung bzw. Rehabilitierung der Adressabilität aller Beteiligten an dieser Hilfekommunikation sein. Dass eine allgemeine Stressreduktion oder eine Stärkung der - etwa finanziellen - Ressourcen von Nutzen ist, versteht sich. Auch eine Hilfe bei der Entwicklung einer realistischen Perspektive im Falle der Behinderung eines Kindes, auch über die Anbindung an eine Selbsthilfe-gruppen, sollte geeignet sein, den kommunikativen Anschluss zu sichern. Die kommunikative Anschlussfähig-keit muss in allen kommunikativen Systemen, die mit diesem Thema beschäftigt sind, gesichert werden. So sollte möglichst viel mit den Behinderten gesprochen wird, nicht so sehr über sie. Im systemtheoretischen Jargon ausgedrückt: ihnen sollten Gelegenheiten für eine strukturelle Kopplung angeboten werden. Auf eine verbesse-rungswürdige Kommunikation zwischen den am Hilfeprozess beteiligten Disziplinen wird immer wieder hinge-wiesen. Jugendhilfe und die Sozialarbeit müssen sich darum sorgen, wie ihre Adresse attraktiver wird, nicht nur bei den betroffenen Vernachlässigungsfamilien, sondern auch bei den Vertretern der Heime, der Familiengerich-te und des Gesundheitssystems. Auf die strategisch günstige Rolle des Kinderarztes wird denn auch immer wie-der hingewiesen. Schließlich ist der Gang zur Kinderärztin weit weniger stigmatisierend als der Gang zum Ju-gendamt, das letztlich auch als eine Kontrollinstanz und insofern unvermeidlich auch als moralische Institution fungiert. Demgegenüber funktioniert das Gesundheitssystem in unserer funktional differenzierten Gesellschaft doch weitgehend moralisch indifferent. Daher lässt sich bei der Kommunikation mit dem Arzt über den Körper hinreichend sicher erwarten, dass sich die Kommunikation als anschlussfähig erweist.
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Anschrift:
Prof. Dr. med. Roland Schleiffer, Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie in der Heilpädagogik der Univer-sität zu Köln, Frangenheimstraße 4, 50931 Köln

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