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2002 12
06 Vortrag Stuttgart
Klaus Hennicke
Anpassungsstörungen
und posttraumatische Belastungsstörungen bei Menschen mit geistiger
Behinderung
1
Einleitung
Ich möchte mich aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie
mit einem Thema beschäftigen, das einen Teilaspekt der auf
dem Kongress diskutierten Problematik darstellt, nämlich der
psychischen resp. psychiatrischen Folgen bei Menschen mit geistiger
Behinderung, die Gewalterfahrungen erlitten haben. Ich bedaure sehr,
daß ich aus beruflichen Gründen keine Möglichkeit
hatte, die anderen Referate anzuhören, die sicherlich auch
einige Aspekte dieser Problematik diskutiert haben. Ich hoffe, daß
es nicht zu sehr zu Überschneidungen kommt.
Diese psychischen Störungen werden in der ICD-10, der ”Internationalen
Krankheitsklassifikation” bzw im ”Multiaxialen Klassifikationsschema
für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters
nach ICD-10 der WHO” (MAS) (REMSCHMIDT et al. 2001) zusammengefaßt
unter der Überschrift ”Reaktionen auf psychische Belastungen
und Anpassungsstörungen (F43)”.
Folie
Reaktionen
auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (F43)
Definition der ICD-10
Die
Störungen treten immer als direkte Folge der akuten
schweren Belastung oder des kontinuierlichen Traumas auf.
Das belastende Ereignis oder die andauernden, unangenehmen
Umstände sind primäre und ausschlaggebende Kausalfaktoren,
und die Störung wäre ohne ihre Einwirkung nicht
entstanden. Sie können insofern als Anpassungsstörungen
bei schwerer oder kontinuierlicher Belastung angesehen werden,
als sie erfolgreiche Bewältigungsstrategien behindern
und aus diesem Grunde zu Problemen der sozialen Funktionsfähigkeit
führen.
Dazu
gehören folgende Störungsbilder:
-
F43.0
Akute Belastungsreaktion
-
F43.1
Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD)
-
F43.2
Anpassungsstörungen
|
Sie gehören zu den im psychiatrischen Alltag häufig diagnostizierten
Störungsbildern und sind jedem Psychiater geläufig. Weniger
sicher ist die Diagnosestellung allerdings bei Menschen mit geistiger
Behinderung.
Es soll hier
der Versuch unternommen werden, ausgehend von der Symptomatologie
bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen, die Ausprägungen
dieser Störungsbilder bei Menschen mit geistiger Behinderung
zu beschreiben. Die Grundanahme ist - und das ist internationaler
Konsens- , daß sich alle psychischen Störungen im vollen
Umfang auch bei Menschen mit geistiger Behinderung wiederfinden,
unabhängig vom Schweregrad der Behinderung, und daß sich
die Ausprägungen bei näherem Hinsehen – trotz manchmal
ungewöhnlicher Ausgestaltung - durchaus ähnlich sind.
Die Literatur
dazu ist nach den Recherchen in den üblichen medizinischen
Datenbanken sehr spärlich, im deutschen Sprachraum fanden sich
zu dieser speziellen Klientel überhaupt keine Angaben (außer
STEININGER 1997 und dort eher aus psychotherapeutisch-psychologischer
Sicht). Dies mag daran liegen, daß sich die deutsche Psychiatrie
derzeit fast überhaupt nicht mit psychischen Störungen
bei Menschen mit geistiger Behinderung beschäftigt, und sicher
auch damit, daß das Problem der posttraumatischen Störungen
im besonderen nicht bei dieser Klientel erwartet wird. Im Gegensatz
dazu gibt es durchaus relevante Veröffentlichungen, die Mißhandlungen
im Kontext geistiger Behinderung sehr deutlich ansprechen (z.B.
BECKER 1995; FEGERT 1992; SENN 1993; THEUNISSEN 1994): Körperliche,
sexuelle und emotionale Gewalt gegenüber Menschen mit geistiger
Behinderung erscheint keineswegs mehr unvorstellbar. Umso mehr verwundert
der Mangel an speziellem psychiatrischem Interesse an diesem Thema.
Im Ergebnis
steht eine vorläufige Zusammenfassung va. amerikanischer Quellen,
ergänzt und erweitert mit eigenen klinischen Erfahrungen in
der Diagnostik und Behandlung psychiatrischer Probleme bei Menschen
mit geistiger Behinderung.
2 Definition der verschiedenen Reaktionen
auf schwere Belastungen nach ICD-10
Diese werden im MAS so definiert:
Folie
F43 Reaktionen auf schwere Belastungen
und Anpassungsstörungen Definitionen nach ICD-10
|
| F43.0
Akute Belastungsreaktion |
F43.1
Posttraumatische Belastungsstörung |
F43.2
Anpassungsstörung |
- Reaktion
auf eine außergewöhnliche physische oder psychische
Belastung
- Abklingen
innerhalb von Stunden oder Tagen
|
- Erlebnis
einer Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder
katastrophalen Ausmaßes
- verzögerte
Reaktion auf dieses belastende Ereignis innerhalb von 6
Monaten
|
- längerdauernde
Zustände von subjektivem Leiden und emotionaler Beeinträchtigung,
die soziale Funktionen und Leistungen behindern und während
des Anpassungsprozesses - -> nach einer entscheidenden
Lebensveränderung, -> nach einem belastenden Lebensereignis
oder auch -> nach schwerer körperlicher Krankheit
auftreten
|
Anpassungsstörungen
sind psychische Reaktionen auf entscheidende Lebensveränderungen,
die die Person selbst (z.B. schwere Erkrankung, aber auch Gewalterfahrungen)
oder sein unmittelbares Umfeld (Verlust wichtiger Bezugspersonen)
und das erweiterte soziale Netz betreffen (z.B. Emigration, Flucht).
Die Traumatisierung besteht mehr in dem Verlust sozialer Bezüge
oder sozialer Zugehörigkeit und der dadurch vermittelten tiefgreifenden,
durchaus auch existenziell erlebten Verunsicherung. Die akute Belastungsreaktion
und die Posttraumatische Belastungsstörung ist mehr die Folge
tiefer existenzieller und vitaler Bedrohung durch schwere seelische
und körperliche Verletzung der personalen Integrität.
Die Abgrenzungen der Störungsbilder gelingt also durch den
zeitlichen Verlauf und die Dauer des Auftretens der Symptomatik
unter Berücksichtigung der traumatisierenden, belastenden Ereignisse.
3 Epidemiologie
Bevor ich zur weiteren Beschreibung der Störungsbilder komme,
zunächst einige Angaben zur Häufigkeit dieser Störungen
und in welchem Kontext diese Häufigkeiten zu sehen sind.
3.1 Prävalenz der Posttraumatischen Belastungsstörungen
In den USA wird die Häufigkeit von Posttraumatischen Belastungsstörungen
in der Allgemeinbevölkerung, die sog. Punktprävalenz (=
Häufigkeit des Vorkommens zu einem bestimmten Zeitpunkt) auf
5 und 10% geschätzt (KAPFHAMMER 2000). Die Lebenszeitprävalenz,
also das Risiko, einmal im Leben eine solche Störung zu entwickeln,
liegt zwischen 10 und 18% für Frauen und zwischen 5 und 10%
für Männer (Ebd.). 3-25% der Personen, die einem Trauma
ausgesetzt waren, entwickeln eine PTSD. Für amerikanische Kinder
werden hier Zahlen zwischen 1-15% genannt, wobei die Mädchen
wesentlich häufiger betroffen sind. Nimmt man sog. at-risk-Gruppen,
also Kinder, die ein spezifisches Trauma erlebt haben, werden Zahlen
zwischen 3 und 100% genannt in Abhängigkeit von der Schwere
und der Art der Traumatisierung. Ein PTSD entwickeln
·
- 90% der
sexuell mißbrauchten Kinder
- 77% der
Kinder, die eine Schießerei in der Schule erlebt haben (auch
das gibt es mittlerweile nicht nur in den USA)
- 35% der
Kinder, die Gewalt auf der Straße ausgesetzt waren (HAMBLEN
2002).
In den ”Leitlinien
der Dtsch. Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin u.a.”
(FLATTEN et al. 2001) werden dazu für Erwachsene folgende Schätzwerte
genannt. Eine PTSD entwickelt sich bei
·
- 50% nach
Vergewaltigung
- 25% nach
anderen Gewaltverbrechen
- 20% bei
Kriegsopfern
- 15% nach
Verkehrsunfällen
- 15% bei
schweren Organerkrankungen.
Übereinstimmung
herrscht darin, daß sog. subsyndromale Störungsbilder,
also Auffälligkeiten, die nicht in allen Kriterien des Symptomkatalogs
der ICD entsprechen, wesentlich häufiger vorkommen. Insbes.
wird darauf hingewiesen, daß es eine Vielzahl von Störungen
gibt, die mit dem Trauma vermutlich zusammenhängen (Angststörungen,
Depressionen) und/oder von Störungen, die sich neben der PTSD
entwickeln, sog. komorbide Störungen. 50-70% aller Patienten
mit PTSD leiden an diesen komorbiden bzw. nachfolgenden Störungen
(KAPFHAMMER 2000). Die hohe Prävalenz deutet bereits auf die
Schwere der psychischen Verletzungen, auf die erheblichen psychosozialen
Einbußen sowie auch auf die sich daraus ergebenden Probleme
in den zwischenmenschlichen Beziehungen hin.
Nach diesen Zahlen ist die PTSD eine der häufigsten psychischen
Störungen überhaupt (KAPFHAMMER 2000).
Es gibt bisher
keine epidemiologischen Untersuchungen über die Häufigkeit
psychischer Reaktionen auf Mißbrauch und Gewalt bei Menschen
mit geistiger Behinderung. Die vorgelegten Zahlen beziehen sich
daher auf hochselektierte Untersuchungsgruppen und sollten daher
weniger als quantitative Aussagen über das wirkliche Ausmaß
gesehen werden, sondern vielmehr als Hinweise auf die inhaltliche
Problematik. Ich zitiere daher etwas ausführlicher aus zwei
Untersuchungsberichten:
Die US-Amerikanerin
Ruth RYAN (1994) berichtet von Erfahrungen aus einem Konsultationsteam
in der Region (vergleichbar etwa einem spezialisierten Krisendienst;
vgl. Berlin), das dann gerufen wurde, wenn Menschen mit geistiger
Behinderung besonders auffälligen Verhalten zeigten. Die meisten
von ihnen waren vorher schon einmal notfallmäßig in einer
psychiatrischen Klinik. Alle der 310 konsultierten Personen hatten
ein signifikantes Trauma erlebt, davon zeigten 51 Symptome einer
PTSD (= 16,5%) die voll dem Kriterienkatalog der Klassifikation
(DSM) entsprachen, von daher muß von der Erfahrung einer schweren
Traumatisierung ausgegangen werden. Am häufigsten war es sexueller
Mißbrauch (auch langjähriger), dann körperliche
Mißhandlungen oder schwere Vernachlässigung mit anderweitigen
Traumatisierungen, die auch als Grund für die intellektuelle
Behinderung angesehen wurden, sowie in einigen Fällen das Erlebnis
schwerer Verletzungen oder Tötungen von Angehörigen. Alle
hatten mehrere und verschiedenartige Traumata erlebt. 2/3 waren
Frauen, 1/3 Männer mit einem Durchschnittsalter von 33 Jahren
mit überwiegend schwereren Intelligenzminderungen. Der Vorstellungsgrund
war gewalttätiges Verhalten oder Zerstörungswut.
Die psychiatrischen Vordiagnosen waren am häufigsten ”Keine
Diagnose” oder ”Schizophrenie” gefolgt von zahlreichen,
unterschiedlichen Einschätzungen. In etwa der Hälfte der
Fälle war das traumatische Ereignis bekannt (!). Keiner der
Patienten hatte vorher die Diagnose PTSD. Als häufigste komorbide
Störungen wurden ”Depression” und ”verlängerte
Trauerreaktion” (Anpassungsstörung) festgestellt. 2/3
hatten zudem körperliche Erkrankungen. Die Diagnosestellung
erfolgte überwiegend durch Interview (auch bei den nicht verbalisierungsfähigen
Menschen, hier durch Gesten und Aufmalen), und zwar im Rahmen eines
üblicherweise verwendeten psychiatrischen Interviews ohne spezielle
störungsspezifische Teile. Diese Hinweise sind insofern bedeutsam:
Wenn der psychiatrische Untersucher die Möglichkeit einer traumabedingten
Belastungsstörung mitdenkt, wird er solche Störungsbilder
auch feststellen.
Ein englische Forschungsgruppe um Hugh FIRTH et al. (2001) fand
unter den 300 an einen spezialisierten ambulanten Dienst überwiesenen
Patienten innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren 43 Kinder und Jugendliche
(= 14,3%), die als Opfer und als Täter in sexuellen Mißbrauch
verwickelt waren (21 Opfer, 6 Täter, 16 beides). Sie fanden
dagegen in ihrer Untersuchungsgruppe nur einen Fall, der die Kriterien
einer PTSD voll erfüllte, die anderen zeigten allerdings Verhaltensweisen,
die durchaus im Kontext von Mißbrauchserfahrungen verstehbar
waren wie z.B. höheres Erregungsniveau, nachhallähnliche
Erinnerungen, Blockade oder Starrheit, Abwehr von Behandlungbemühungen,
aber auch eigene Täterschaft, die bagatellisiert wurde, sowie
Einschüchterung von Schwächeren. Die Ergebnisse von FIRTH
et al. stützen die bereits von FINKELHOR (1984) aufgestellte
These, daß Mißbrauchserfahrungen bei Kindern selten
zu einer typischen Ausprägung eines PTSD führen.
Die unterschiedlichen Befunde erklären sich am ehesten damit,
daß die psychopathologische Ausprägung der Belastungsreaktionen
wahrscheinlich sehr von entwicklungsbedingten Faktoren abhängig
ist.
3.2 Zur Häufigkeit von Gewalt gegenüber
Menschen mit geistiger Behinderung
Zusammenfassung für den Vortrag:
Jetzt ganz kurz zur Häufigkeit von Gewalt gegenüber Menschen
mit geistiger Behinderung. Die Definition der Störungen verlangt
ja das Vorhandensein traumatisierender Bedingungen. Das Risiko,
daß Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung Opfer
von Gewalt werden, ist ungleich höher als bei nichtbehinderten.
Die Häufigkeitsangaben sind erschreckend und deuten darauf
hin, daß fast alle Menschen mit geistiger Behinderung, die
im Laufe ihres Lebens sexuelle Übergriffe erlebt haben, ein
wesentlicher Teil davon auch schwere Mißhandlungen. Dies nicht
nur in den USA sondern auch in Deutschland (ZEMP 2002). Es ist wahrscheinlich,
daß dieses Ausmaß auch für körperliche und
emotionale Übergriffe und Mißhandlungen angenommen werden
muß.
Der Kontext, der diese ungeheuerliche Situation ermöglicht,
wird übereinstimmend in der Betreuungsbedürftigkeit des
Behinderten und in dem prinzipiellen Machtungleichgewicht zwischen
Menschen mit und ohne Behinderung gesehen. Es sind dies die entscheidenden
Voraussetzungen für die grenzenlosen Übergriffe in die
Grundrechte und Menschenwürde des geistig Behinderten unter
dem Mantel der Förderung, Behandlung, Versorgung, Betreuung,
Behütung und Sicherheit.
Mit der Häufigkeit von Gewalterfahrungen muß auch die
Prävalenz von psychischen Störungsbildern korrespondieren,
die sich als Reaktion auf Gewalterfahrungen entwickeln können.
Die o.g. Untersuchungen scheinen dies zu bestätigen.
Welche psychische
und verhaltensmäßige Symptomatik haben nun die posttraumatischen
Belastungsstörungen?
Es erscheint unglaublich, wenn REYNOLDS (1997) folgendes feststellt:
”Mehr als 90% der geistigbehinderten Menschen erfahren zu
irgendeinem Zeitpunkt ihres Lebens einen sexuellen Mißbrauch.
49% erleben mehr als 10 Mißbrauchssituationen (VALENTIN-HEIN
& SCHWARTZ 1995). Andere Studien gehen davon aus, daß
39-68% der Mädchen und 16-30% der Jungen vor ihrem 18. Geburtstag
sexuell mißbraucht werden (SOBSEY 1994)”. Dabei tröstet
es nicht, wenn die amerikanische Definition von sexuellem Mißbrauch
sehr breit gefaßt ist und alle ”sexuell unangemessenen
Handlungen gemeint sind, die ohne Zustimmung (”non-consensual”)
erfolgen, wie das Zeigen von Pornografie, das Nichtrespektieren
der Privatsphäre über Tätscheln bis hin zu erzwungenem
oralem Sex und Vergewaltigung (ebd.). Diese Zahlen werden in der
Tendenz in der deutschen Untersuchung von ZEMP (2002) bestätigt.
Nahezu alle befragten in Wohnheimen lebenden Frauen und Männer
mit geistigen Behinderungen gaben an, sexuelle Belästigungen
erfahren zu haben, ”sexuelle Ausbeutung” fand bei 1/3
der Frauen und der Hälfte der Männer statt, etwa ein Viertel
der Frauen wurde einmal oder mehrmals vergewaltigt, bei den Männern
7%.
SINASON (1993), eine englische analytische Psychotherapeutin an
der berühmten Londoner Tavistock-Klinik berichtete, daß
von den wg. emotionaler Schwierigkeiten überwiesenen erwachsenen
Menschen mit geistiger Behinderung 69% , von den Kindern 75%, ca.
2/3 weiblichen Geschlechts. Sie stellt überdies fest, daß
kein einziger beschuldigter Mißhandler in diesen Fällen
verurteilt worden war, obwohl war, daß Mißhandlung erwiesenermaßen
stattgefunden hatte.
FIRTH et al. (2001) fanden unter den 300 an einen spezialisierten
ambulanten Dienst überwiesenen Patienten innerhalb eines Zeitraums
von 5 Jahren 43 Kinder und Jugendliche (= 14,3%), die als Opfer
und als Täter in sexuellen Mißbrauch verwickelt waren
(21 Opfer, 6 Täter, 16 beides).
Die Häufigkeit von Gewalttätigkeiten ohne sexuellen Hintergrund
wird ebenso hoch eingeschätzt, wobei hier eindeutig häufiger
die männlichen Kinder und Jugendlichen die Opfer sind. SOBSEY
et al. (1997) geben an, daß in der Normalbevölkerung
Jungen 35% häufiger körperlich mißhandelt und vernachlässigt
werden als Mädchen, während diese 2,5 mal häufiger
sexuell mißbraucht werden als Jungs. Auch bei Behinderten
sind diese Unterschiede signifikant (Ebd.). BENEDICT et al. (1990)
stellen fest, dass das Mißhandlungsrisiko bei leichtergradigen
Behinderten besonders groß ist und mit zunehmenden Schweregrad
abfällt (THARINGER et al. 1990).
Die Dunkelziffer ist enorm hoch: THARINGER et al. (1990) hält
ein Verhältnis von 1:30 bei geistig Behinderten (gegenüber
1:5 bei Nichtbehinderten) für realistisch, d.h. nur ein Fall
von 30 Mißhandlungsfällen wird bekannt. In Einrichtungen
der Behindertenhilfe wird nach MARCHETTI & McCARTNEY (1990)
verbaler und psychologischer Mißbrauch überhaupt nicht
berichtet, sondern nur die krassesten Beispiele körperlichen
und sexuellen Mißbrauchs. Die Leitungspersonen in den Einrichtungen
sind sich bewußt, daß nur selten berichtet wird (70%
denken, daß nur 50% der Vorkommnisse berichtet werden) (vgl.auch
KLEIN et al. 1999). Nach RINDFLEISCH & BEAN (1988) werden nur
20% der Vorkommnisse berichtet, auch das sei zu optimistisch.
3.3 Bedingungen für die hohen Mißhandlungsraten
bei Menschen mit geistiger Behinderung
Die Betreuungsbedürftigkeit des Behinderten bringt ihn notwendig
in Abhängigkeit zu betreuenden Personen und ist die wichtigste
Voraussetzung für die grenzenlosen Übergriffe in die Grundrechte
und Menschenwürde des geistig Behinderten unter dem Mantel
der Förderung, Behandlung, Versorgung, Betreuung, Behütung
und Sicherheit. Einen allgemeinen soziologischen Bedingungsrahmen
skizziert ZEMP (2002) und sieht ihn in dem prinzipiellen Machtungleichgewicht
zwischen Menschen mit und ohne Behinderung hinsichtlich
- ”Ressourcenmacht”
(Betreuungsbedürftigkeit und Abhängigkeit von Helfern,
Käuflichkeit)
- ”Artikulations-
und Wissensmacht” (Artikulationshindernisse, Glaubwürdigkeit
und kommunikative Begrenzungen vs. Wortgewalt und Wissensübermacht
der Nichtbehinderten)
- ”Positionsmacht”
(Ohnmacht des Behinderten wird verstärkt durch die gesellschaftliche
Ungleichheit von Mann und Frau) und
- ”Organisationsmacht”
(gesellschaftliche Vertretung in der Öffentlichkeit immer
durch andere).
Nach SOBSEY
1994 kommt Mißbrauch in jedem Setting vor, wo Menschen miteinander
umgehen. Für Einrichtungen der Behindertenhilfe zählt
er folgende zusätzliche bedeutsame Faktoren auf, die hier um
einige Aspekte ergänzt wiedergegeben werden:
- räumliche
und soziale Isolation der Einrichtungen von der Gesellschaft (fehlende
oder nicht ausreichende soziale Kontrolle; Wohngruppen als geschlossene
Systeme)
- Persönlichkeitsstrukturen,
Arbeitsbedingungen und Ausbildungsstand der Mitarbeiter
- Zusammenballung
von Bewohnern und Mitarbeitern
- Unmöglichkeit
der Entwicklung eigener, selbstbestimmter, ihren Fähigkeiten
und Bedürfnissen entsprechenden Organisationsstrukturen
- fehlende
oder geringe Respektierung der körperlichen Intimität
(z.B. bei der Pflege)
- ”Subkultur
der Gewalt”: Mißbrauch und Übergriffe sind ”normal”
und gelten als Modell für Bewohner und Mitarbeiter; Entpersönlichung
und Entmenschlichung der Betreuungsverhältnisse).
Angesichts dieser
Situation, die hier nur ganz grob skizziert werden konnte, ist anzunehmen,
daß mit der Häufigkeit von Gewalterfahrungen auch die
Prävalenz von psychischen Störungsbildern korrespondieren
muß, die sich als Reaktion auf Gewalterfahrungen entwickeln
können.
4 Diagnostische Leitlinien nach ICD-10
Welche Symptomatik haben die posttraumatischen Belastungsstörungen?
Zunächst zu den diagnostischen Leitlinien der ICD-10 für
Erwachsene:
4.1 Diagnostische Leitlinien
Folie
F43
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
Diagnostische Leitlinien nach ICD-10 |
| F43.0
Akute Belastungsreaktion |
F43.1
posttraumatischen Belastungsstörung |
F43.2
Anpassungsstörung
|
Gemischtes
und wechselndes Bild von
- Betäubung
(Bewußtseineinengung, reduzierte Aufmerksamkeit, Orientierungslosigkeit,
fehlende Reaktion auf Reize
- Unruhezuständen,
Überaktivität mit Fluchtreaktion, Weglaufen)
- Vegetative
Zeichen panischer Angst (Herzrasen, Schweißausbrüche
- evtl.
Erinnerungsverlust
|
- wiederholtes
(Teil-) Erleben des Traumas (Nachhallerinnerungen, in Träumen)
- Gefühl
des Betäubtseins (Stumpfheit, Teilnahmslosigkeit, Rückzug,
Anhedonie)
- Vermeidungsverhalten
und Ängste vor erinnernden Situationen und Stichworten
mit
- allg.
vegetative Übererregbarkeit mit Vigilanzsteigerung
(Schreckhaftigkeit, Reizbarkeit, diffuse Ängste, Schlafstörungen
Panikreaktionen, raptusähnliche Aggressionen)
- Suizidalität
- Drogenkonsum
- oft
schwere Komorbidität
|
- depressive
Stimmung; Ängste, Besorgnis
- ”Lähmungsgefühl”
(betr. Aktivität und Leistung, Bewältigung alltäglicher
Aufgaben)
- Gefühl,
„es nicht mehr auszuhalten”, zu „explodieren”
mit seltenen aggressiven Ausbrüchen
|
Bei allen Störungsbildern
werden definitionsgemäß traumatische Erlebnisse vorausgesetzt,
jedoch nicht der zwingende Nachweis solcher Ereignisse. Aus der
typischen Symptomatik aber kann auf das Vorliegen außergewöhnlich
belastender Lebensereignisse geschlossen werden. Ein weiterer zentraler
diagnostischer Hinweis ist der durch die traumatischen Belastungen
begründete Einbruch in die Kontinuität der Lebensentwicklung,
also z.B. das Auftreten plötzlicher Verhaltensänderungen
sowie der plötzliche Verlust ehemals vorhandener Fähigkeiten,
Gewohnheiten und. Eine sorgfältige Suche nach solchen Brüchen
- nicht also unbedingt nach dem Ereignis selbst - gehört also
zwingend zur Diagnostik dazu.
Im folgenden
soll versucht werden, die alters- und entwicklungsbedingten Unterschiede
herauszuarbeiten und dann insbes. die spezifischen Ausgestaltungen
der Störungsbilder bei Menschen mit geistiger Behinderung .
4.2 Modifikationen bei Kindern
Die Modifikationen der Symptomatik sind einerseits unmittelbar plausibel
bezogen auf den Entwicklungsstand des Kindes und Jugendlichen, andererseits
in der Kernsymptomatik im wesentlichen übereinstimmend dem
Störungsbild bei Erwachsenen. Über die oben genannten
diagnostischen Leitlinien hinaus sollten daher folgende Symptomatiken
besonders beachtet werden:
Folie
F43
Reaktionen auf schwere Belastungen und AnpassungsstörungenModifikationen
bei Kindern und Jugendlichen |
| F43.0
Akute Belastungsreaktion |
F43.1
Posttraumatische Belastungsstörung |
F43.2
Anpassungsstörung |
Wie
bei Erwachsenen
- Panikzustände
- generalisierte
Ängste
- Mutismus
|
Vorschulalter/
Schulalter
- Reinszenierungen
zum Angstabbau und Entwicklung neuer Strategien
- aggressive
Verhaltens-störungen·
- Mutismus,
Nahrungsverweigerung
- generalisierte
Ängste
- Schlafstörungen
- Verlust
von Fähigkeiten (wieder Einnässen, Einkoten)
Jugendliche
- Reinszenierungen
mit Zunahme aggressiver, impulsiver Verhaltensweisen ohne
Angstreduktion
- Leistungsstörungen
|
- aggressives
oder dissoziales Verhalten (Jugendliche)
- expansives
Ausagieren
- regressive
Symptome (Kinder: Daumen-lutschen, Babysprache, Einnässen)
- Suizidalität
- Leistungsstörungen
|
4.3
Modifikationen bei Menschen mit geistiger Behinderung
Hier gilt ähnliches wie für die Modifikationen bei Kindern
und Jugendlichen: Die Kernsymptomatik bleibt vergleichsweise typisch,
die Modifikationen beziehen va. auf den Schweregrad der Behinderung
sowie natürlich auch auf das Lebensalter und den individuellen
Entwicklungsstand. Zweifellos wird dadurch die Ausgestaltung des
Störungsbildes immer komplexer und damit das Erkennen immer
schwieriger.
Auf die grundsätzlichen Schwierigkeiten der psychiatrischen
Diagnostik bei Menschen mit geistiger Behinderung kann hier nicht
eingegangen werden, auch nicht darauf, welche Möglichkeiten
es gibt, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Hierzu wird auf
einschlägige Lehrbücher und Veröffentlichungen hingewiesen
(z.B. BOURAS 1999; DEB 2001; DOSEN & DAY 2001; HENNICKE 2002).
Folie
F43
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
Modifikationen bei Menschen mit geistiger Behinderung |
| F43.0
Akute Belastungsreaktion |
F43.1
Posttraumatische Belastungsstörung |
F43.2
Anpassungsstörung |
- Akute,
plötzliche Veränderungen
- der
Stimmung (Verstimmungszustände)
- des
Aktivitätsniveaus
- im
Verhalten (expansiv oder Rückzug)
|
- Vermeidungsverhalten
- Verlust
von Fähigkeiten
- erhöhtes
Erregungsniveau
- Depressive
Symptome oder Suizidphantasien
- plötzliche
Zunahme von aggressiv-expansivem Verhalten (”psychoseähnlich”)
|
- depressive
Stimmung
- Ängste,
Besorgnis
- Rückzug
- Verlust
von Fähigkeiten
- Anspannung,
plötzliche Erregungszustände
- aggressives,
impulsives Verhalten
|
4.4 Verhaltensauffälligkeiten, Komorbidität
und nachfolgende Störungen
Eingangs wurde erwähnt, daß die sog. subsyndromale Störungsbilder,
also Auffälligkeiten, die nicht in allen Kriterien des Symptomkatalogs
der ICD entsprechen, wesentlich häufiger vorkommen als die
volle Ausprägung des Bildes vorkommen, und daß es eine
Vielzahl von Störungen gibt, die mit dem Trauma vermutlich
zusammenhängen (50-70% sog. komorbide Störungen) Übereinstimmend
wird vermutet, daß die psychischen Begleit- und Folge-erscheinungen
sehr von den individuellen Voraussetzungen (Vulnerabilität,
Resilienz, Copingstrategien) abhängen, von der Art und Weise
der Mißhandlung wie vom Kontext, in der sie geschieht. Gewalttaten
durch Vertrauenspersonen und Familienangehörige lösen
häufiger und tiefgreifendere Störungen aus, als durch
unbekannte Personen begangene Gewalt, als beobachtete Gewalthandlungen
und Naturkatastrophen. Zudem wurde deutlich, daß über
die alters-, entwicklungs- und behinderungsbedingten Ausgestaltungen
hinaus noch weitere Faktoren eine Rolle spielen, so dass eine differentialdiagnostische
Klärung der Symptomatiken manchmal nahezu unmöglich wird
(vgl. auch STEININGER 1997).
Die ICD-10 trägt übrigens dieser Komplexität Rechnung,
indem sie für die vorherrschende emotionale Störung (Angst,
Depression, Störung des Sozialverhaltens sowie gemischte Bilder)
eine fünfstellige Verschlüsselung erlaubt.
Die folgenden Listen dienen dazu, deutlich zu machen, welche ungewöhnlichen
Auffälligkeiten während und nach den Belastungsreaktionen
auftreten können und welches grundsätzliche Risiko für
die Entwicklung zusätzlicher oder auch nachfolgender psychiatrischer
Störungen besteht. Gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung
entwickelt sich offensichtlich ein äußerst vielgestaltiges
Bild auffälliger Verhaltensweisen, die erst beim genauen Hinsehen,
nach genauer Erhebung der Vorgeschichte und mit Hilfe differenzierter
psychiatrischer Diagnostik von Verhaltensweisen unterschieden werden
können, die sonst üblicherweise als ”behindertentypisches
Verhalten” (Problemverhalten, herausforderndes Verhalten,
”challenging behavior”) mißgedeutet werden.
Folie
| F43
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
Verhaltensauffälligkeiten, Komorbidität und nachfolgende
Störungen |
| Kinder
und Jugendliche |
Erwachsene |
|
4.5
Verhaltensauffälligkeiten
- Furchtsamkeit,
Ängste, Depression, Wut, Aggressionen, Impulskontrollstörungen,
sexualisiertes Verhalten, Selbstverletzende Verhaltensweisen,
Gefühl der Isolation und der Stigmatisierung, geringer
Selbstwert, Kontaktstörungen, Beziehungsstörungen,
Leistungsprobleme, Drogenmißbrauch
Psychische
Störungen
- depressive
Störungen·
- generalisierte
Angststörungen·
- Phobien·
- Somatisierungstörungen·
- ADHS·
Störungen des Sozialverhaltens·
- dissoziative
Störungen·
- emotional-instabile
Persönlichkeitsstörung (”Borderline”)
|
Verhaltensauffälligkeiten
- Impulsivität
- Affektlabilität
- Beziehungs-
und Kontaktstörungen einschl. sexueller Störungen
- Depressivität
Psychische
Störungen
- depressive
Störungen
- Angststörungen
- dissoziative
Störungen
- Somatisierungsstörungen
und Schmerzsyndrome
- Persönlichkeitsstörungen
- Sucht
|
Folie
F43
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
Verhaltensauffälligkeiten, Komorbidität und nachfolgende
Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung |
Verhaltensauffälligkeiten:
- Depressive
Verstimmung, Rückzug, Verweigerungshaltung
- ungewöhnliche
Kontaktgestaltung, Schreianfälle, regressive Phänomene·
- Schlafstörungen,
Eßstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel
- sexualisierte
Verhaltensweisen
- schwere
aggressive und autoaggressive Verhaltensweisen
- Zunahme
der Anfallsfrequenz bei Epileptikern
Psychische
Störungen
nicht
epidemiologisch untersucht, aber sicher klinische Hinweise
auf:
- psychotische
Störungen
- depressive
Störungen
- emotional-instabile
Persönlichkeitsstörungen (”Borderline”)
oder andauernde Persönlichkeitsveränderungen
|
4.6
Andauernde Persönlichkeitsveränderungen
Neben der Entwicklung einer ”emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung”
(sog. ”Borderline-Persönlichkeitsstörung”)
wird in der ICD-10 ein weiteres chronisches Störungsbild beschrieben,
nämlich das der ”Andauernden Persönlichkeitsveränderung
nach Extrembelastung” (F62.0).
Es besteht die typische Symptomatik einer Persönlichkeitsstörungen,
nämlich ”eindeutige und andauernde Veränderung in
der Wahrnehmung sowie im Verhalten und Denken bezüglich der
Umwelt und der eigenen Person” sowie ein ” unflexibles
und fehlangepaßtes Verhalten” Darüber hinaus findet
sich aber noch folgende Auffälligkeit: ”Die Störung
ist durch eine feindliche oder mißtrauische Haltung gegenüber
der Welt, durch sozialen Rückzug, Gefühle der Leere oder
Hoffnungslosigkeit, ein chronisches Gefühl der Anspannung wie
bei ständigem Bedrohtsein und Entfremdungsgefühl, gekennzeichnet.
Eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) kann dieser
Form der Persönlichkeitsänderung vorausgegangen sein.”
Ich möchte hier die Hypothese aufstellen, daß eine hohe
Wahrscheinlichkeit besteht, daß viele Behinderte va. in Einrichtungen
der Behindertenhilfe mit chronischen expansiv-aggressiven, alle
sozialen Normen sprengenden Verhaltensauffälligkeiten diese
Persönlichkeitsveränderungen aufweisen. Möglicherweise
besteht auch eine inhaltliche Übereinstimmung mit dem, was
unter dem Begriff. ”challenging behavior” oder ”herausforderndes
Verhalten” gefaßt wurde, nämlich extrem selbst-
und fremdgefährdendes Verhalten, daß alle sozialen Grenzen
überschreitet.
4.7 Psychosoziale Folgen von Mißhandlungen
bei Menschen mit geistiger Behinderung
Folie
Die psychosozialen Folgen von Mißhandlungserfahrungen gehen
in die beschriebenen psychopathologischen Symptome mit ein, sollen
aber gesondert dargestellt werden.
Die Erfahrung von Gewalt und Mißbrauch werden wesentlich als
Erfahrung der Machtlosigkeit oder als willkürlicher aggressiver
Machtdemonstration der Täter erlebt. Im Kontext geistiger Behinderung
potenziert dieses Erleben die durchgängige Erfahrung der Machtlosigkeit
in den Betreuungsverhältnissen.
STRICKLER (2001) stellt fest, daß die psychologischen, kognitiven
und sozialen Folgen für alle mißbrauchten Kinder sehr
ähnlich sind, unabhängig von der Behinderung. Sie entwickeln
geringere intellektuelle Fähigkeiten und ihre sozialen Kompetenzen
sind geringer. Und sie entwickeln das Gefühl, daß sie
in hohem Maße von äußeren Umständen und Kräften
kontrolliert werden und sie keine Chance haben, Verantwortung für
sich, über Erfolg und Mißerfolg ihrer Handlungen zu übernehmen.
Die sog. Kontrollüberzeugungen (locus of control) halten sich
normalerweise die Waage zwischen den beschriebenen externalen Vorstellungen
und den internalen Vorstellungen, d.h. das Kind erlebt eine hohe
eigene Verantwortung für sich, sein Tun und sein eigenes Schicksal.
Meines Wissens wurde dieses Konzept bisher nicht bei geistig behinderten
Kindern untersucht.
Mißbrauchte Kinder verfügen über geringere Fähigkeiten,
komplexere soziale Rollen zu übernehmen, oder differenzierte
Interaktionen und Konzepte in der Beziehungsgestaltung zu anderen
zu entwickeln und komplexe soziale Situationen zu verstehen. Erweitert
man diese Ergebnisse auf mißbrauchte Kinder mit geistiger
Behinderung werden diese ohnehin begrenzten Fähigkeiten dramatisch
verschlechtert.
Die Einschätzung des Mißbrauchsereignisses selbst gelingt
Kindern mit geistiger Behinderung oftmals kaum. Von erwachsenen
behinderten Frauen wird eine tiefe Verunsicherung berichtet, weil
sie nicht unterscheiden konnten zwischen Liebe und Gewalt und manchmal
sogar dachten, es geschehe aus erzieherischen Gründen (STRICKLER
2001). Im übrigen werden zwei Hauptstrategien beschrieben:
Rückzug aus allen sozialen Beziehung oder Ausagieren in selbstschädigender
Weise.
SINASON (1993) entwickelte aus ihrer therapeutischen Arbeit die
Hypothese, daß die kognitiven Defiziten, die zur Intelligenzminderung
infolge der geistigen Behinderung eine zusätzliche verstärkende
”sekundäre emotionale Behinderung” hinzukommt,
die durch die Erfahrungen, die Menschen mit geistiger Behinderung
in dieser Gesellschaft machen (”opportunistische Behinderung”)
bedingt sind sowie auch durch schwere Traumatisierungen nach Mißbrauchserfahrungen
(”Behinderung als Abwehr traumatischer Erfahrungen”).
Beide Strategien dienen der Abwehr oder der Abspaltung unerträglicher
emotionaler Erschütterungen. Sie berichtet von einem Therapieverlauf,
der aufzeigt, wie sehr durch die Veränderung der emotionalen
Verarbeitung eines sexuellen Traumas die eigentlich intellektuellen
Fähigkeiten wieder zum Vorschein kommen konnten.
Viele mißhandelte Menschen werden selbst zu Mißhandlern.
Dieser Zusammenhang wird va. bei Jungen und Männern angenommen,
ohne daß hier von einem Automatismus ausgegangen werden darf.
Nach FINKELHOR (1984) bestehen die Langzeitfolgen insbes. in einer
tiefgreifenden Erschütterung der Selbstachtung im Bereich Sexualität
(”sexual self-esteem”) mit der Folge möglicher
sexuell abweichender Verhaltensweisen (Promiskuität, Homosexualität,
sexuelle Straftaten).
4.8 Verlauf
In den epidemiologischen Hinweisen wurde bereits deutlich, daß
nicht jedes Mißhandlungserlebnis schwerwiegende psychische
Reaktionen zur Folge hat und va. auch, daß nicht in jedem
Fall Langzeitschäden zu befürchten sind. FINKELHOR (1984)
stellt fest: ”(...) nicht jedes Kind, das zum Opfer wurde,
ist dazu bestimmt, Schwierigkeiten im Leben zu haben. Es kann sein,
daß eine ruhige und unterstützende Reaktion darauf die
Risiken von Langzeitfolgen verschwinden läßt”.
LITZ & ROEMER (1996) fassen folgende Einflußfaktoren auf
die Verlaufsform eines PTSD zusammen (zit. n. KAPFHAMMER 2000):
· Art und Weise des Mißbrauchs, Dauer, Schweregrad
und Brutalität
· individuelle Lerngeschichte (frühere Traumaerfahrungen)
· Primärpersönlichkeit, Copingstrategien, soziale
Unterstützungsressourcen
· Aspekte der Umgebung mit Möglichkeiten sich zu erholen
· Verfügbarkeit und Qualität sozialer Unterstützung
Auf die einzelnen Aspekte kann hier nicht eingegangen werden. Neben
der natürlich absolut im Vordergrund stehenden Strategie der
Minimierung von Gewalt und Mißbrauch überhaupt, werden
hier komplexe Bedingungen für protektive, schützende Faktoren
skizziert. Vor allem wird deutlich, wie dringend Strategien der
Früherkennung und Frühbehandlung akuter und posttraumatischer
Belastungsreaktionen sind.
5 Therapie
Auch auf die therapeutischen Möglichkeiten kann hier nicht
weiter eingegangen werden. Feststeht allerdings, daß alle
psychiatrischen und psychothera-peutischen Methoden und Techniken
einschließl. der sog trauma-therapeutischen Angebote auch
für Menschen mit geistiger Behinderung geeignet sind, vorausgesetzt,
sie werden ihren Fähigkeiten und Besonderheiten angepaßt
(RUSH & FRANCES 2000). Inwieweit die Methode des sog. EMDR (Eye
Movement Desensitization and Processing) auch für Menschen
mit geistiger Behinderung genutzt werden kann, entzieht sich meiner
Kenntnis.
6 Zusammenfassung
Folie
1. Aufgrund der vermuteten dramatischen Häufigkeit körperlicher
und sexueller Traumatisierung von Menschen mit geistiger Behinderung
in allen Lebenskontexten muß davon ausgegangen werden, daß
es eine hohe Prävalenz posttraumatischer, teilweise tiefgreifender
und langdauernder psychischer Störungen bei Menschen mit geistiger
Behinderung gibt.
2. Die posttraumatischen Störungsbilder sind äußerst
vielgestaltig und vermischen sich mit Verhaltensauffälligkeiten,
komorbiden und nachfolgenden psychischen Störungen. Hinzukommen
entwicklungs- und behindertentypische Ausgestaltungen dieser Bilder,
so daß schließlich die Erkennung sehr erschwert, aber
durchaus möglich ist. In die psychiatrische Diagnostik solcher
zunächst unklaren Störungsbilder sollte daher immer die
Möglichkeit einer traumatisierenden Erfahrung ernsthaft in
Betracht gezogen werden.
3. Wird eine typische klinische Ausprägung des Bildes einer
PTSD festgestellt, kann mit großer Wahrscheinlichkeit auf
eine schwerwiegende Traumatisierung geschlossen werden. Auf die
Art des Traumas könnten sich aus den zahlreichen zusätzlichen
Symptomen und auffälligen Verhaltensweisen ziemlich sichere
Hinweise ergeben. Bei den sog. subsyndromalen Störungsbildern
ist die ätiologische Klärung nur durch den Nachweis traumatisierender
Erfahrungen möglich.
7 Schlußfolgerungen
Folie
Die wahrscheinlichen gravierenden psychiatrischen und psychozialen
Folgen traumatisierender Erfahrungen im Leben von Menschen mit geistiger
Behinderung sollten Anlaß sein, die Wahrnehmung der Angehörigen,
der Betreuer in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, der vielen
helfenden und therapeutischen Berufe, aber insbes. der Psychiater
zu schärfen, indem sie die Möglichkeit körperlicher
und/oder sexueller Mißhandlung immer mit einbeziehen, wenn
sich Anzeichen für die beschriebenen erheblichen und zunächst
unklaren Störungsbilder ergeben. Betreuungsverhältnisse
ohne Gewalt sind nicht denkbar, und es sollte unsere dringende Aufgabe
sein, diese Gewalt zu minimieren. Genauso wichtig ist es aber auch,
die psychischen Folgeschäden im Auge zu haben, die durch die
Gewalt entstehen. Ich denke, es wurde deutlich, daß eine frühzeitige,
gründliche psychiatrische Diagnostik dann unbedingt angezeigt
ist.
Man sollte sich nicht vorschnell auf ”behindertentypische
Verhaltensweisen” als Erklärungsmuster festlegen oder
auf die einfache Feststellung sog. Problemverhaltens oder auch sog.
”herausforderndes Verhalten” (challenging behavior).
Diese Sichtweise des ”Overshadowing” sollte aufgegeben
werden zugunsten einer Grundhaltung, daß sich hinter dem vermeintlich
typischen Verhaltensbild eines Menschen mit geistiger Behinderung
grundsätzlich eine Fülle emotionaler, seelischer Problematik
verbergen kann, die entschlüsselt werden muß. Für
die Einrichtungen der Behindertenhilfe, die im ambulanten und stationären
Bereich Versorgungsaufgaben erfüllen, einschließl. auch
der Sonderschulen für geistig Behinderte, sehe ich eine besondere
Verantwortlichkeit in der Differenzierung und Erweiterung ihrer
Sichtweisen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg:
Unter den gegenwärtigen Bedingungen des deutschen Gesundheitswesens
haben Menschen mit geistiger Behinderung eine nur geringe Chance
einer fachgerechten und störungsgerechten psychiatrischen und
psychothera-peutischen Behandlung, da sich hierzulande die angesprochenen
Berufsgruppen der Psychiater und Psychotherapeuten nur ausnahmsweise
dieser Klientel annehmen. Es gibt viele Gründe, weshalb das
so ist, und diese finden nun nicht nur bei den genannten Berufsgruppen
(z.B. das Honorierungssystem, das den erhebliche Zeitaufwand nicht
bezahlt, oder auch die fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten für
Ärzte und Psychologen in diesem Bereich).
Aufgrund der schwerwiegenden Versorgungsdefizite hat sich auch eine
Haltung bei Eltern, Schulen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
entwickelt, die Psychiatrie nur im äußersten Notfall
in Anspruch zu nehmen (zur sog. ”Krisenintervention”),
und nicht als nützliche und hilfreiche Fachdisziplin, die zur
Aufklärung und Behandlung seelischer Probleme aller Menschen
etwas beizutragen hat. Auch diese Haltung muß überprüft
werden: Der Versorgungsauftrag der Psychiatrie und der Psychotherapie
bezieht eindeutig auch Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen
Störungen mit ein. Es gilt auch, diesen Versorgungsauftrag
einzuklagen. Hier sehe ich va. eine Möglichkeit für die
starken Selbsthilfeorganisationen.
Vor allem gilt es, die teilweise sehr aversiven Abgrenzungsstrategien
zwischen den pädagogischen und den psychiatrisch-psychotherapeutischen
Sichtweisen und Berufen aufzugeben und endlich anzuerkennen, daß
es um eine gemeinsames Ziel geht und daß die unterschiedlichen
Wege dorthin durchaus sich gegenseitig ergänzen können.
5 Therapie
Auch auf die therapeutischen Möglichkeiten kann hier nicht weiter eingegangen werden. Feststeht allerdings, daß alle psychiatrischen und psychothera-peutischen Methoden und Techniken einschließl. der sog trauma-therapeutischen Angebote auch für Menschen mit geistiger Behinderung geeignet sind, vorausgesetzt, sie werden ihren Fähigkeiten und Besonderheiten angepaßt (RUSH & FRANCES 2000). Inwieweit die Methode des sog. EMDR (Eye Movement Desensitization and Processing) auch für Menschen mit geistiger Behinderung genutzt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Folie
| 6 Zusammenfassung |
- Aufgrund der vermuteten dramatischen Häufigkeit körperlicher und sexueller Traumatisierung von Menschen mit geistiger Behinderung in allen Lebenskontexten muß davon ausgegangen werden, daß es eine hohe Prävalenz posttraumatischer, teilweise tiefgreifender und langdauernder psychischer Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung gibt.
- Die posttraumatischen Störungsbilder sind äußerst vielgestaltig und vermischen sich mit Verhaltensauffälligkeiten, komorbiden und nachfolgenden psychischen Störungen. Hinzukommen entwicklungs- und behindertentypische Ausgestaltungen dieser Bilder, so daß schließlich die Erkennung sehr erschwert, aber durchaus möglich ist. In die psychiatrische Diagnostik solcher zunächst unklaren Störungsbilder sollte daher immer die Möglichkeit einer traumatisierenden Erfahrung ernsthaft in Betracht gezogen werden.
- Wird eine typische klinische Ausprägung des Bildes einer PTSD festgestellt, kann mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine schwerwiegende Traumatisierung geschlossen werden. Auf die Art des Traumas könnten sich aus den zahlreichen zusätzlichen Symptomen und auffälligen Verhaltensweisen ziemlich sichere Hinweise ergeben. Bei den sog. subsyndromalen Störungsbildern ist die ätiologische Klärung nur durch den Nachweis traumatisierender Erfahrungen möglich.
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7 Schlußfolgerungen
Die wahrscheinlichen gravierenden psychiatrischen und psychozialen Folgen traumatisierender Erfahrungen im Leben von Menschen mit geistiger Behinderung sollten Anlaß sein, die Wahrnehmung der Angehörigen, der Betreuer in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, der vielen helfenden und therapeutischen Berufe, aber insbes. der Psychiater zu schärfen, indem sie die Möglichkeit körperlicher und/oder sexueller Mißhandlung immer mit einbeziehen, wenn sich Anzeichen für die beschriebenen erheblichen und zunächst unklaren Störungsbilder ergeben. Betreuungsverhältnisse ohne Gewalt sind nicht denkbar, und es sollte unsere dringende Aufgabe sein, diese Gewalt zu minimieren. Genauso wichtig ist es aber auch, die psychischen Folgeschäden im Auge zu haben, die durch die Gewalt entstehen. Ich denke, es wurde deutlich, daß eine frühzeitige, gründliche psychiatrische Diagnostik dann unbedingt angezeigt ist.
Man sollte sich nicht vorschnell auf "behindertentypische Verhaltensweisen" als Erklärungsmuster festlegen oder auf die einfache Feststellung sog. Problemverhaltens oder auch sog. "herausforderndes Verhalten" (challenging behavior). Diese Sichtweise des "Overshadowing" sollte aufgegeben werden zugunsten einer Grundhaltung, daß sich hinter dem vermeintlich typischen Verhaltensbild eines Menschen mit geistiger Behinderung grundsätzlich eine Fülle emotionaler, seelischer Problematik verbergen kann, die entschlüsselt werden muß. Für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, die im ambulanten und stationären Bereich Versorgungsaufgaben erfüllen, einschließl. auch der Sonderschulen für geistig Behinderte, sehe ich eine besondere Verantwortlichkeit in der Differenzierung und Erweiterung ihrer Sichtweisen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg:
Unter den gegenwärtigen Bedingungen des deutschen Gesundheitswesens haben Menschen mit geistiger Behinderung eine nur geringe Chance einer fachgerechten und störungsgerechten psychiatrischen und psychothera-peutischen Behandlung, da sich hierzulande die angesprochenen Berufsgruppen der Psychiater und Psychotherapeuten nur ausnahmsweise dieser Klientel annehmen. Es gibt viele Gründe, weshalb das so ist, und diese finden nun nicht nur bei den genannten Berufsgruppen (z.B. das Honorierungssystem, das den erhebliche Zeitaufwand nicht bezahlt, oder auch die fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten für Ärzte und Psychologen in diesem Bereich).
Aufgrund der schwerwiegenden Versorgungsdefizite hat sich auch eine Haltung bei Eltern, Schulen und Einrichtungen der Behindertenhilfe entwickelt, die Psychiatrie nur im äußersten Notfall in Anspruch zu nehmen (zur sog. "Krisenintervention"), und nicht als nützliche und hilfreiche Fachdisziplin, die zur Aufklärung und Behandlung seelischer Probleme aller Menschen etwas beizutragen hat. Auch diese Haltung muß überprüft werden: Der Versorgungsauftrag der Psychiatrie und der Psychotherapie bezieht eindeutig auch Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen mit ein. Es gilt auch, diesen Versorgungsauftrag einzuklagen. Hier sehe ich va. eine Möglichkeit für die starken Selbsthilfeorganisationen.
Vor allem gilt es, die teilweise sehr aversiven Abgrenzungsstrategien zwischen den pädagogischen und den psychiatrisch-psychotherapeutischen Sichtweisen und Berufen aufzugeben und endlich anzuerkennen, daß es um eine gemeinsames Ziel geht und daß die unterschiedlichen Wege dorthin durchaus sich gegenseitig ergänzen können.
8 Literatur
1. BECKER, M. (1995): Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger
Behinderung. Schindele, Heidelberg
2. BENEDICT; M., WHITE; R.B., WULFF, L.M., HALL, B.J. (1990): Reported
maltreatment in children with mutliple disabilities. Child Abuse
and Neglect 14, 207-217
3. BOURAS, N. (Ed.)(1999): Psychiatric and behavioral disorders
in developmental disabilities and mental retardation. Cambrigde
University Press
4. BOURAS, N., HOLT, G., DAY, K., DOSEN, A. (eds.) (1999): Mental
Health in Mental Retardation - The ABC for mental health, primary
care and other professionals. London (World Psychiatric Association,
Section of Mental Retardation); deutsche Übersetzung (im Auftrag
der Deutschen Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen
mit geistiger Behinderung DGSGB): Seelische Gesundheit bei geistiger
Behinderung - Ein ABC für in der psychiatrischen Versorgung
und Grundversorgung Tätige und für andere Professionelle.
(In Vorbereitung)
5. DEB, S., MATTHEWS, T., HOLT, G., BOURAS, N. (2001): Practice
guidelines for the assessment and diagnosis of mental health problems
in Adults with intellectual disability. Pavilion, The Ironworks,
Brighton
6. DOSEN, A., DAY, K. (Eds.) (2001): Handbook of treatment of mentall
illness and behaviour disorders in children and adolescents with
mental retardation. American Psychiatric Press
7. FEGERT, J.M. (1992): Sexualentwicklung, Sexualität von geistig
behinderten Menschen und Übergriffe auf ihre sexuelle Integrität.
In: GEGENFURTNER, , M., KEUKENS, W. (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch
von Kindern und Jugendlichen. Westharp, Essen
8. FINKELHOR, D. (1984): Child sexual abuse. New Theory and Research.
Free Press, New York
9. FLATTEN, G. et al. (2001): Posttraumatische Belastungsstörung.
Leitlinie und Quellentext. Schattauer, Stuttgart, New York (hppt://
www.uni-duesseldorf.de/ WWW/AWMF
10. HAMBLEN, J. (2002): PTSD in children and adolescents. A National
Center for PTSD Fact Sheet. Hppt://www.ncptsd.org
11. HENNICKE, K. (2002): Schizophrene Psychosen bei Menschen mit
geistiger Behinderung. Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie 12,
H.4 (im Druck)
12. KAPFHAMMER, H.-P. (2000): Posttraumatische Belastungsstörung.
In: MÖLLER, H.J., LAUX, G., KAPFHAMMER, H.-P. (Hrsg.): Psychiatrie
und Psychotharapie. Springer, Heidelberg, S.1247-1272
13. KELLY, L. (1992): The connections between disability and child
abuse: A review of the research evidence. Cild Abuse Review 1,157-167
14. KLEIN, S., WAWROK. S., FEGERT, J. M. (1999): Menschen mit geistiger
Behinderung als Opfer und Täter sexueller Gewalt. In: SEIDEL,
M., HENNICKE, K. (Hrsg.): Gewalt im Leben von Menschen mit geistiger
Behinderung. Berliner Beiträge Bd.8. Diakonie-Verlag, Reutlingen,
S. 257-264
15. LITZ, B.T., ROEMER, L. (1996): Post-traumatic stress disorder:
An overview. ClinPsychol.Psychth. 3, 153-168
16. REMSCHMIDT, H., SCHMIDT, M.H. , POUSTKA, F. (Hrsg.). (2001):
Multiaxiales Klassifikationsschema für psychische Störungen
des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 der WHO. 4. vollständig
überarbeitete und erweiterte Auflage. Hans Huber, Bern
17. REYNOLDS, L.A. (1997): People with mental retardation and sexual
abuse. Hppt:// The Arc.(Original)/faqs/Sexabuse.htm
18. RUSH, A.J., FRANCES, A. (Eds.)(2000): Expert Consensus Guidlines
Series: Treatment of psychiatric and behavioral problems in mental
retardation. American Journal on Mental Retardation Vol.105, No.3
(Special Issue)
19. RUSSELL, O. (ed.) (1997): Seminars in the Psychiatry of Learning
Disabilities. Royal College of Psychiatrists, College Seminars Series.
Gaskell, London
20. RYAN, R. (1995): Posttraumatic stress disorder in persons with
with developmental disabilities. Community Mental Health Journal
30, 45-54
21. SEIDEL, M., HENNICKE, K. (Hrsg.) (1999): Gewalt im Leben von
Menschen mit geistiger Behinderung. Berliner Beiträge Bd.8.
Diakonie-Verlag, Reutlingen
22. SENN, C.Y. (1993): Gegen jedes Recht. Sexueller Mißbrauch
und geistige Behinderung. Donna Vita, Berlin
23. SINASON, V. (1993): Psychotherapie mit mißhandelten geistig
behinderten Kindern. In: HENNICKE,K., ROTTHAUS, W. (Hrsg.): Psychotherapie
und Geistige Behinderung. modernes lernen, Dortmund 1993, S.71-93
24. SOBSEY, D. (1994): Violence and abuse in the lives of people
with disabilities: The end of silent acceptance. Paul H. Brooks,
Baltimore
25. SOBSEY, D., RANDALL, W., PARILLA, R. (1997): Gender differences
in abused children with and without disabilities. Child Abuse and
Neglect. 21, 707-720
26. STEININGER, C. (1997): Sexueller Mißbrauch – Möglichkeiten
und Grenzen der Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit einer
geistigen Behinderung. Geistige Behinderung 36, 56-72
27. STRICKLER, H.L. (2001): Interaction between family violence
and mental retardation. Mental Retardation 39, 461-471
28. THARINGER, D., HORTON, C.B., MILLEA, S. (1990): Sexual abuse
and exploitation of children and adults with mental retardation
and other handicaps. Child abuse and Neglect 14, 312
29. THEUNISSEN, G. (1994): Sexuelle Mißhandlung von Menschen
mit geistiger Behinderung . Allgemeine Aspekte und Problemsicht.
Jugendwohl 75, 117-125
30. VALENTIN-HEIN, D., SCHWARTZ, L. (1995): The sexual abuse interview
for those with developmental disabilities. James Stanfield Company.
Santa Barbara, California (zit.n. REYNOLDS 1997)
31. ZEMP, A. (2002): Sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderung
in Institutionen. Prax.Kinderpsychol.Kinderpsychiat. 51, 610-625
Autor
Prof. Dr. Klaus Hennicke
Diplomsoziologe, Facharzt für Kinder-, Jugendpsychiatrie und
–psychotherapie.
Ev. Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum
Leiter des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes in Berlin-Spandau.
E-mail: hennicke@efh-bochum.de

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