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Pressemitteilung

Presseerklärung 20. Februar 2003

Zufrieden zeigten sich Die Kinderschutz-Zentren und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht über den Verlauf der gestrigen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags zur geplanten Änderung des Sexualstrafrechts. Beide Verbände sahen sich durch die Anhörung in ihrer Position bestätigt, dass die geplante Anzeigepflicht im § 138 StGB und die Änderung des § 139 StGB nicht in die Gesetzesreform aufgenommen werden soll.
Die Kinderschutz-Zentren und das DIJuF sind sehr zuversichtlich, dass die Regierungsfraktionen den Argumenten nicht verschließen und ihre Gesetzesvorlage in diesem Punkten überarbeiten werden.
Beide Organisationen werden hierzu in den nächsten Tagen mit den Fraktionen und den beteiligten Bundesministerien weitere Gespräche führen.

Die Stellungnahmen finden sie jeweils auf den Internetseiten unter:

http://www.kinderschutz-zentren.org/ksz_news1-5.html
http://www.dijuf.de/german/jamt.html