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1. Die Trägerschaft des Familienkrisendienstes
Der Familienkrisendienst wird geplant und eingerichtet unter der Federführung des Kinderschutz-Zentrums Stuttgart. Von dort aus wird die fachliche Ausgestaltung, sowie der organisatorische Ablauf koordiniert. Der Familienkrisendienst wird getragen und geleistet im Verbund und in Kooperation der in Stuttgart tätigen psychosozialen Einrichtungen. Dies erfolgt durch die Einbeziehung ihrer personellen und institutic-nellen Ressourcen.
Der Familienkrisendienst soll durch Vernetzung der vorhandenen Dienste und in Kooperation mit den entsprechenden Hintergrundsdiensten (der Medizin, Jugendhilfe. Sozialhilfe, Gesundheitsvorsorge und der Justiz) die Voraussetzungen für wirksame Hilfe schaffen. Damit soll für die betroffenen Familien in Krisen ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stehen und erreicht werden, daß diese Familien den Zugang zu den Hilfen finden und in Anspruch nehmen können.
- Folgende Beratungsdienste sind am Familienkrisendienst beteiligt bzw. stellen Mitarbeiterinnen als Honorarkrärte zur Verfügung:
- Psychologische Beratungsstelle der Evangelischen Kirche in Stuttgart Augustenstraße
- Beratungszentrum
- Psychologische Beratungsstelle Caritasverband, Christophstraße
- Deutscher Kinderschutzbund e.V . Ortsverband Stuttgart
- Beratungsstellen Eltern. Kinder. Jugendliche und Soziale Dienste der Stadt Stuttgart
- Stiftung Kinderschutz-Zentrum, Stuttgart
- Beratungsstelle KOBRA
- Notfalldienst der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart
- Familienberatungs- und Behandlungsstelle im Psychotherapeutischen Zentrum, Sonnenberg
- Psychologische Beratungssteile Caritasverband Wildbaderstraße
1.1. Die Entwicklung des Familienkrisendienstes
Im Juni 1988 wurde durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart beschlossen, eine "Anlauf-/Melde-/Nothilfestelle ... möglichst rund um die Uhr erreichbar', durch das Kinderschutz-Zentrum zu errichten. Das Kinderschutz-Zentrum begann im Herbst 1993 die konzeptionellen Planungen in Form einer Bestands- und Bedarfserhebung in Stuttgart mit dem Ergebnis, daß in Stuttgart die vorhandenen Institutionen in ihren gegenwärtigen Strukturen, insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende, für Familienkrisen nicht adäquat ausgestattet sind.
Im April 1994 erfolgte die Gründung der institutionsübergreifenden und interdisziplinär besetzten Fachleuterunde Familienkrisendienst" mit durchschnittlich 12-15 Fachkräften. Das vorliegende Konzept und die aktuelle Organisationsstruktur des Familienkrisendienstes ist das Ergebnis dieser Kooperation unterschiedlicher Träger und deren Fach-Mitarbeiterinnen.

2. Merkmale einer Krise/Krisenintervention
2.1. Definition einer Krise
Unter Krise verstehen wir hier psychosoziale Konflikte und Ereignisse, die cie Seibsthhilfekräfte Einzelner (Kinder. Jugendlicher, Eltern. Erwachsener) oder von Familien akut überfordern, einen starken Leidensdruck ausüben und oft Hilfen von außen erforderlich machen. Krisen können sich in akutem, dramatischen Geschehen äußern oder eher schleichend und still zuspitzend verlaufen.
- Anlaß und Auslöser von Familienkrisen können sehr unterschiedlich aussehen:
- Krisen in bestimmten Entwicklungsphasen, wie Pubertät. Geburt eines Kindes. Tod, Trennung, Wechseljahre, Krankheit etc.
- Krisen aufgrund traumatischer Erlebnisse, wie körperliche, sexuelle, psychische Gewalterfahrungen, körperliche oder psychische Vernachlässigung u. a.
- Sozial oder gesellschaftlich bedingte Krisen wie Arbeitslosigkeit. Katastrophen, Umzug, Verlust sozialer Kontakte, Krieg u. a.
Krisen treten häufig auf, wenn mehrere Belastungsfaktoren und Streßsituationen zusammenkommen (wie z. B. Geburt eines Kindes und Umzug und berufliche Identitätsprobleme ), das Potential und die Kräfte des Einzelnen und des Systems überfordert sind, bzw. die Bewäitigungsmöglichkeiten nicht ausreichen.
Krise ist eine Notsituation, in der die Betroffenen sehr starke Emotionen wie Angst. Verwirrung, Unsicherheit, Wut, Panik empfinden, verbunden mit dem Gefühl des Kontrollverlustes und großer Ausweglosigkeit. In dieser Situation besteht die große Gefahr sich selbst oder anderen schweren Schaden zuzufügen. Äußere Anzeichen einer Krise können auch psychosomatische, psychiatrische Erscheinungen sein
Wir sehen Krise unter Umständen auch als Eskalation einer problematischen und belastenden Dauersituation einer Familie, die nach einer grundsätzlichen Umorientierung verlangt. Alte Abwehr- und Bewältigungsmöglichkeiten sind in Gefahr, es ist sozusagen ein "Wendepunkt" erreicht. (Definition laut DUDEN: Krise/Krisis als "Entscheidungssituation, Wende-/ Höhepunkt einer gefährlichen Entwicklung").
2.2. Krisenintervention
Krisenintervention ist das unverzügliche Handeln in einer Notsituation mit dem Ziel, in Fällen schwerer physischer Gefahr und /oder psychischer Bedrängnis unmittelbar Hilfe zu leisten, auch verbunden mit aktivem Zugehen auf diese Personen. Ziel der Krisenintervention ist es, das akute Risiko und die Gefährdung einzuschätzen und entsprechende kurzfristige, stützende Angebote und Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, damit Einzelpersonen oder Familien die Nacht oder den nächsten Tag überstehen. Die Krisenintervention beinhaltet auch die schwierige Aufgabe, die Möglichkeiten und Grenzen des Betroffenen, die eigenen Grenzen und die Grenzen des Settings zu erkennen und damit umgehen zu können
Hierbei ist es im Erstkontakt besonders wichtig, dem Menschen in seiner ausweglosen Situation offen zu begegnen, den Kontakt zu halten, Vertrauen zu fördern und eine hilfreiche Beziehung aufzubauen.
Die ruhige Abklärung der Problemsituation, bei der auch die bisherigen Problemlösungsversuche zu berücksichtigen sind, dient als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Konkrete, kurzfristige und überschaubare Schritte sind von großer Bedeutung, wobei der Hauptakzent auf dem aktuellen Sachverhalt und dem realen Erleben im Hier und Jetzt liegt.
Nach der akuten Krise sind der Familie oder der Einzelperson entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Hilfs- und Unterstützungsangebote zu vermitteln.

3. Ziele und Aufgaben des Familienkrisendienstes
3.1. Ziele
Der Familienkrisendienst verfügt außerhalb der üblichen Bürozeiten und dem Wochenende über ein sofortiges Hilfeangebot in existentiellen Krisen und Notlagen, insbesondere vor, während und nach körperlichen, sexuellen, psychischen Gewalterfahrungen.
Der Familienkrisendienst will bei Gewalttätigkeiten und Mißhandlungen unmittelbar eingreifen, sie vermindern und ihnen vorbeugen und insbesondere dazu beitragen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen zu helfen.
3.2. Zielgruppen
Folgende Zielgruppen werden mit einer gezielten, altersspezifischen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit angesprochen und über das FKD-Angebot informiert:
- Kinder und Jugendliche mit körperlichen, sexuellen, psychischen Gewalterfahrungen
- Kinder und Jugendliche, die sich in einer ausweglosen Notsituation befinden und nicht mehr weiter wissen
- Eltern, die mit ihren Kindern/Jugendlichen große Probleme haben und sich nicht mehr zu helfen wissen
- Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in Streß- und Überforderungssituationen
- Eltern und Erwachsene, die miteinander Schwierigkeiten haben und unmittelbare Hilfe brauchen
- "Fremdmelder", die eine Familie oder einzelne Familienmitglieder in einer Krise wahrnehmen und dringend Unterstützung suchen (Angehörige, Bekannte, sonstige Bezugspersonen, Polizei, Klinik, niedergelassene Ärzte/Kinderärzte, Lehrer, Erzieher, usw.)
3.3. HandlungsgrundIage und Arbeitsprinzipien
Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz arbeitet der Familienkrisendienst hilfeorientiert und versucht in Kooperation mit den Eltern entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zu erarbeiten. Der Familienkrisendienst versteht sich im Sinne eines positiven Auftrages gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme für gefährdete Kinder, Jugendliche und deren Familien.

4. Angebote und Leistungen des Familienkrisendienstes
4.1. Dienstzeiten und Erreichbarkeit
In der Startphase wird der Familienkrisendienst unter einer einheitlichen, für den Anrufer kostenlosen Telefonnummer erreichbar sein:
- Montag bis Donnerstag von 13-21 Uhr
- Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 13-23 Uhr
Ziel des Familienkrisendienstes ist langfristig ein Angebot für 24 Stunden, wobei die Erfahrungen in der Startphase mit der begrenzten Zeit zugrunde gelegt werden, um darüber zu entscheiden, inwieweit die Ausdehnung der Erreichbarkeit notwendig ist.
4.2. Personelle Ausstattung und fachliche Qualifikation der Beraterinnen
Der Familienkrisendienst in Stuttgart ist mit zwei Fach-/Mitarbeiterlnnen aus den beteiligten Diensten im Wechsel besetzt.
Der Umgang mit Krisen erfordert von den BeraterInnen ein hohes Maß an fachlicher Qualifikation und Kompetenz. Neben der Kompetenz im Arbeitsbereich der Herkunftsinstitution gehören spezielle Weiterbildungen sowie regelmäßige kollegiale Unterstützung in Form von Supervision bzw. Intervison zu den notwendigen Rahmenbedingungen des Familienkrisendienstes.
4.3. Die Hilfeleistungen des Familienkrisendienstes
Akute Krisenhilfe
Die Kontaktaufnahme mit dem FKD erfolgt durch das Telefon. Für den Verlauf und den Erfolg der Krisenintervention ist der persönliche Kontakt und die Beziehung von entscheidender Bedeutung. Dies beginnt mit einem klaren und persönlichen Beziehungsangebot. Beim FKD findet dies darin Ausdruck, daß der FKD-Mitarbeiter sich mit seiner Person und nicht anonym zur Verfügung stellt. Hierin kann ein erster Schritt in der Krisenarbeit und Beziehungsarbeit bestehen, auch wenn der/die Anruferin (zunächst) anonym bleiben möchten.
Krisenintervention besteht also zunächst darin, möglichst unmittelbaren Kontakt herzustellen und diesen Kontakt aufrechtzuerhalten.
Sollte es die Situation erforderlich machen und telefonische Unterstützung nicht ausreichen, stellt das persönliche Beratungsangebot in der FKD-Beratungsstelle einen weiteren wichtigen Schritt dar. Die akute Krisenintervention kann auch eine kurzfristige Notunterbringung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen zur Folge haben. In außergewöhnlichen Notsituationen kann auch eine Krisenintervention vor Ort (zu Hause, in der Klinik o. a.) notwendig sein, die aber immer in Begleitung eines Kollegen oder einer anderen Person (Arzt, Polizei) erfolgt.
Der FKD bietet somit folgende akute Interventionsmöglichkeiten an:
- Telefonische Krisenberatung
- Krisenhilfe in den Dienststellen
- in Ausnahmesituationen Krisenintervention vor Ort
- Vermittlung und/oder Durchführung stationärer Notunterbringungen
Sowohl bei der telefonischen Krisenintervention wie der Krisenintervention in der Beratungsstelle ist der Erstkontakt von richtungsweisender Bedeutung. Der Mensch in Not soll zunächst die Möglichkeit bekommen, darüber zu sprechen, welches Ausmaß an Not und Leid ihn bedrückt, welche Geschichte dahinter liegt, wo und welche Hilfe zu erwarten ist und welche persönlichen und sozialen Ressourcen ihm zur Verfügung stehen. In dem annehmenden, verstehenden und entlastenden Kontakt, ist es die Aufgabe des Krisenberaters, die akute Gefährdung für Leib und Seele wahrzunehmen, aufzugreifen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ein prozeßhaftes Verständnis von Lebenskrisen und deren Bewältigungsversuchen ist notwendige Voraussetzung für die Krisenhilfe.
Weitergehende Hilfen
Den weitergehenden Hilfen kommt eine ebenso entscheidende Bedeutung zu. Der Folgetag und die Folgezeit nach einer Krise können für eine Neuorientierung und Neuorganisation genutzt werden. Ziel hierbei ist, die in der Krisensituation gemachten Erfahrungen in den Alltag zu integrieren.
Die Arbeit nach der Krise kann darin bestehen, die Krise und die Auslösefaktoren genau zu analysieren. Die dabei erlebten Gefühle und neu erfahrene Handlungsmuster können dazu dienen, ein tiefes Verständnis zu gewinnen für die eigene Umgangsweise mit Krisen und das eigene Krisenpotential. Ein derartiges Aufarbeiten der Krise stellt damit gleichzeitig eine wichtige Krisenprävention dar.
Der FKD sichert folgende weitergehende Hilfen nach der Krise:
- Verbindliches Beratungsangebot am Folgetag
- Sicherstellung einer Überweisung und Weitervermittlung an entsprechende Dienste
4.4. Kooperation mit Hintergrunddiensten
Die Effektivität des Familienkrisendienstes setzt die enge Zusammenarbeit aller Institutionen voraus, die mit Familienkrisen konfrontiert sind. Ebenso ist die Verzahnung der unterschiedlichen Dienstleistungen auf sozialer, rechtlicher, medizinischer und therapeutischer Ebene notwendig. Für die disziplinübergreifende Kooperation wurden entsprechende, verbindliche Strukturen und Handlungsgrundsätze konzipiert. Konkrete Kooperationsabsprachen zwischen dem FKD und den entsprechenden Hintergrunddiensten wurden getroffen mit:
- Stationäre Notaufnahmeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Stationäre Notaufnahmen für Erwachsene
- Medizinischen Diensten (Kinderklinik, niedergelassene Kinderärzte)
- Dienste der Justiz (Schutzpolizei, Jugenddezernat der Kriminalpolizei, Vormundschaftsgericht)
Für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Kooperation sind klare und unmißverständliche Arbeitsabsprachen über Auftrag und Verantwortlichkeit unerläßlich und können so zu einer effektiven Krisenarbeit beitragen (siehe FKD-Handbuch).
4.5. Fachliche und wissenschaftliche Begleitung
Das Projekt Familienkrisendienst/FKD wird in der zwei-jährigen Modellphase fachlich und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Für diese Evaluation stehen folgende Fragestellungen im Vordergrund:
- Zum Bereich Hilfeverlauf - Methodik - Fachlichkeit:
- Wie sehen fachlich und organisatorisch notwendige Standards für eine effektive Krisenhilfe aus?
- Garantiert das fachliche Profil des FKD eine optimale Krisenarbeit?
- Sind präventive Auswirkungen durch die FKD-Interventionen zu verzeichnen?
- Wie nutzerorientiert ist das FKD-Angebot?
- Gibt es ein FKD-spezifisches "inneres Konzept"?
- Zum Bereich Dezentrales Verbundmodell FKD:
- Welches sind die Möglichkeiten und Grenzen des Kooperationsmodells?
- Werden die vorhandenen institutionellen, personellen und finanziellen Ressourcen optimal genutzt?
- Verändert die Kooperation das Profil der einzelnen Dienste, sind Zusatzbelastungen zu verzeichnen?
- Wie funktioniert die Kooperation zwischen den FKD-Beteiligten?
- Gibt es unterschiedliche Interventionsstrategien bei verschiedenen Berufsgruppen und Diensten?
- Erfahrungen, Auswirkungen an den Schnittstellen FKD und den Hintergrunddiensten?
- Welchen Platz nimmt der FKD im Hilfenetz ein?
- Ist das FKD-Modell übertragbar auf andere Strukturen/Städte?
- Zum Bereich Zentrale Organisationsstruktur im Kinderschutz-Zentrum:
- Welche Funktion und Bedeutung hat die zentrale Organisationsstruktur?

5. Finanzierung
Das Kinderschutz-Zentrum übernimmt als federführende Stelle die Finanzierung für die fachliche und organisatorischen Koordination sowie die anfallenden Sach- und Honorarkosten.
Die Finanzierung der Personalkosten für die FKD-MitarbeiterInnen, die innerhalb ihres Arbeitsverhältnisses für den FKD tätig sind, übernehmen die Träger der Herkunftsinstitution. Die sonstigen auf Honorarbasis tätigen FKD-MitarbeiteriInnen werden durch das Kinderschutz-Zentrum finanziert.
Das Wochenende wird in der Zeit von Freitag 18 Uhr bis 23 Uhr und Samstag, Sonntag und an den Feiertagen von 13 Uhr bis 23 Uhr vom Notfalldienst der Evangelischen Gesellschaft abgedeckt. Hierfür entstehen diesem Dienst zusätzliche Honorar- und Sachkosten, die dem Familienkrisendienst mit 47.000,- DM pro Jahr in Rechnung gestellt werden.
Insgesamt werden an Geldern 68.000,- DM für die Installation des Dienstes und 185.500,- DM für den laufenden Betrieb pro Jahr benötigt.
Der Gesamtarbeitsaufwand für den FKD (Dienstzeiten werktags, am Wochenende, an Feiertagen sowie die Koordination) beläuft sich auf ca. 9.200 Stunden und damit einem Volumen von 5,75 Planstellen. Durch die Einbindung in die vorhandenen personellen und institutionellen Ressourcen wird der Aufwand für 4 Planstellen von den beteiligten Diensten zur Verfügung gestellt.

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