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Fachkongress 4/2002

Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Wirkungsweisen, Rechtsproblematik, Hilfekonzepte

Mainz: 29. - 30. April 2002

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Vorwort
Die UN-Kinderkonvention hat in Artikel 9 Abs. 3 festgeschrieben, dass Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, das Recht haben, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen pflegen zu können. Der deutsche Gesetzgeber hat im Zuge der Kindschaftsrechtsreform dieses Recht des Kindes durch eine Verpflichtung der Eltern gestützt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Eltern sind demnach nicht nur zum Umgang mit dem Kind berechtigt, sondern auch verpflichtet.

Diese Vorgaben werden jedoch allzu leicht zu praxisfernen Programmsätzen. Immer wieder kommt es besonders in Fällen von hochstreitiger Trennung und Scheidung zu Kontaktabbruch und Elternentfremdung. In diesen Fällen haben die betroffenen Kinder und Eltern ein unabweisbares Bedürfnis nach Unterstützung. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe stehen vor der Herausforderung zu klären, ob und wie es gelingen kann, Kindern den Kontakt zu ihren Eltern in hochstrittigen Familienkonstellationen zu ermöglichen und welche Hilfen hierzu geeignet sind.

Das Recht bietet mit seinem Instrumentarium in diesen Fällen nur begrenzt Lösungsmöglichkeiten an. Die Familiengerichte können unter anderem die Durchführung begleiteten Umgangs anordnen und Elternteile verpflichten, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon soll die Jugendhilfe (gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII) entsprechende Hilfestellung vermitteln.

Das Programm dieser Veranstaltung vereint Beiträge zum Verständnis der Problematik, beleuchtet die Realität und die Möglichkeiten rechtlicher Interventionen. Die Fachkräfte der Jugendhilfe sollen über gerichtliche Möglichkeiten zur Wiederherstellung von Kontakten des Kindes zu beiden Elternteilen informiert werden. Mit der Einbindung der verschiedenen fachlichen Positionen wollen die Veranstalter einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion der Umgangsproblematik leisten. Dabei sollen die "vorläufigen deutschen Standards zum begleitenden Umgang" sowie bereits erprobter Praxismodelle kritisch erörtert werden.

Zu dieser Veranstaltung laden die Kinderschutz-Zentren in Deutschland und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht gemeinsam alle in diesem Kontext beteiligten Professionen zu einem interdisziplinären Austausch ein. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, das bestehende Hilfeangebot qualifiziert auszubauen und nachhaltig zu sichern.


Programm

Montag, 29.April 2002
10.30 - 11.00 Uhr Monika Weber-Hornig
Die Kinderschutz-Zentren

Hanne Stürtz
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Vorträge
11.00 - 11.45 Uhr Wahrnehmungsveränderung - Psychische Faktoren in sozialen Konflikten bei Familientrennungen
Dr. Helmuth Figdor, Wien
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12.00 - 12.45 Uhr Forschungslage bei Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Ursula Kodjoe, Freiburg
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13.00 Uhr Pause
Vortrag
14.15 - 15.00 Uhr Vorläufige deutsche Standards zum begleitenden Umgang
Eva Reichert-Garschhammer,
IFP- Staatsinstitut für Frühpädagogik München;
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Arbeitskreise
15.30 -17.30 Uhr Wahrnehmungsveränderung- psychische Faktoren in sozialen Konflikten
Dr. Helmuth Figdor, Wien
|zur Person/Abstract-siehe Vortrag|

Vernetzung als Methode zur Vermeidung von Elternentfremdung und Kontaktabbruch
Klaus Fischer, Jugendamt Cochem
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Vorläufige deutsche Standards zum begleitenden Umgang
Eva Reichert-Garschhammer IFP-München
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Erfolge bei Wiederanbahnung von Kontakt am Beispiel der amerikanischen Rachel-Foundation
Ursula Kodjoe, Freiburg
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Diskussionsgruppe: Was tragen die Forschungsbeiträge dazu bei, Praxisprobleme besser zu verstehen und worin besteht ihr Potential, die jeweilige Hilfepraxis zu verbessern?
Wolf Sartorius, Nina Ruse, KinderSchutzZentrum Mainz
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Dienstag, 30.April 2002


Vorträge
9.00 - 10.00 Uhr Belastung der Eltern-Kind Kontakte in Scheidungsfamilien - Bindungstheoretische Perspektiven
Prof. Peter Zimmermann, Universität Erlangen
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10.30 - 11.30 Uhr Richterliche Regulierungsmöglichkeiten bei Umgangsverweigerung
Gretel Diehl, Familienrichterin OLG Frankfurt/M.
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12.00 - 13.00 Uhr Mittagspause
Arbeitskreise
13.15 - 14.45 Uhr Kooperation von Jugendhilfe und Gericht bei der Wiederherstellung von Kontakten
Gretel Diehl, Familienrichterin OLG Frankfurt
|zur Person/Abstract-siehe Vortrag|

Bindungsqualität in Scheidungsfamilien
Prof. Dr. Peter Zimmermann, Universität Erlangen
|zur Person/Abstract-siehe Vortrag|

Verfahrenspflegschaft - Wie der Anwalt des Kindes bei Umgangskonflikten die Interessen der Kinder sichern kann
Holger Partikel, Jurist, Verfahrenspfleger Berlin / Brandenburg
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Möglichkeiten und Grenzen von Gruppenangeboten für Scheidungskinder
Wilfried Griebel, IFP- Staatsinstitut für Frühpädagogik München; DKSB - LV Bayern
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Diskussionsgruppe: Was tragen die Forschungsbeiträge dazu bei, Praxisprobleme besser zu verstehen und worin besteht ihr Potential, die jeweilige Hilfepraxis zu verbessern?
Wolf Sartorius, Nina Ruse, KinderSchutzZentrum Mainz
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Schlussplenum
15.00 - 16.00 Uhr Hilft Kooperation weiter? Potenziale und Grenzen beim Zusammenwirken unterschiedlicher Institutionen und Professionen

Gretel Diehl, OLG Frankfurt

Holger Partikel, Berlin

Hiltrud Göbel-Glembeck, Jugendamt Mainz

Wolf Sartorius, Kinderschutz-Zentrum Mainz

Moderation Hanne Stürtz Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht


Veranstalter


Die Kinderschutz-Zentren
Bonner Str. 147
50968 Köln
Tel: 0221 / 569753
Fax: 0221 / 5697550
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
Postfach 10 20 20
69010 Heidelberg
Tel. 06221/98180
Fax: 06221 / 981828
E-Mail: institut@dijuf.de
www.dijuf.de

Programmkoordination
Wolf Sartorius
KinderSchutzZentrum Mainz
Lessingstr. 25
55118 Mainz

Tagungsort
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz
Grebenerstr. 24-26
55116 Mainz
Tel.: 06136 / 257-523
Fax: 06131 / 257-525
E-Mail: ebh.akademie@Bistum-Mainz.de
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf den Internetseiten des Erbacher Hofs unter: www.kath.de/bistum/mainz/ebh/wegbeschreibung.pdf

Tagungsbeitrag
Der Tagungsbeitrag beinhaltet die Tagungsgebühr incl. Vollverpflegung ( 8 Einheiten ohne Zusatzgetränke)
Teilnehmergebühr: Euro 145,00

Zusätzlich besteht die Möglichkeit in der Tagungsstätte die Übernachtung zu buchen.
Übernachtungskosten im Einzelzimmer: Euro 30,00
Übernachtungskosten im Doppelzimmer: Euro 25,00 p. P.
Die Übernachtungskosten gelten nur in Verbindung mit den Teilnehmergebühren. In den Übernachtungskosten sind keine Verpflegungskosten enthalten. Der Erbacher Hof verfügt nur über eine geringe Bettenzahl, so dass es sich hier um ein begrenztes Angebot handelt.

Bei Abmeldungen bis zu 14 Tagen vor Beginn des Kongresses berechnen wir ein Verwaltungsgebühr von Euro 20,00. Bei späteren Abmeldungen muss der volle Teilnehmerpreis gezahlt werden. Bei Zimmerbestellung muss eine Abmeldung 28 Tage vor Beginn der Tagung erfolgen. Bei späteren Abmeldungen muss der gesamte Übernachtungspreis in Rechnung gestellt werden.

Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft Köln
BLZ 370 205 00, Kto.-Nr. 7 086 700
Stichwort: Fachtagung Kinderschutz-Zentren