| Fachkongress
4/2002 Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Wirkungsweisen,
Rechtsproblematik, Hilfekonzepte
Mainz: 29. - 30.
April 2002
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Vorwort
Die UN-Kinderkonvention hat in Artikel 9 Abs. 3 festgeschrieben, dass Kinder, die von
einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, das Recht haben, regelmäßige persönliche
Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen pflegen zu können. Der
deutsche Gesetzgeber hat im Zuge der Kindschaftsrechtsreform dieses Recht des Kindes durch
eine Verpflichtung der Eltern gestützt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Eltern sind demnach nicht
nur zum Umgang mit dem Kind berechtigt, sondern auch verpflichtet.
Diese Vorgaben
werden jedoch allzu leicht zu praxisfernen Programmsätzen. Immer wieder kommt es
besonders in Fällen von hochstreitiger Trennung und Scheidung zu Kontaktabbruch und
Elternentfremdung. In diesen Fällen haben die betroffenen Kinder und Eltern ein
unabweisbares Bedürfnis nach Unterstützung. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
stehen vor der Herausforderung zu klären, ob und wie es gelingen kann, Kindern den
Kontakt zu ihren Eltern in hochstrittigen Familienkonstellationen zu ermöglichen und
welche Hilfen hierzu geeignet sind.
Das Recht bietet mit
seinem Instrumentarium in diesen Fällen nur begrenzt Lösungsmöglichkeiten an. Die
Familiengerichte können unter anderem die Durchführung begleiteten Umgangs anordnen und
Elternteile verpflichten, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unabhängig
davon soll die Jugendhilfe (gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII) entsprechende Hilfestellung
vermitteln.
Das Programm dieser
Veranstaltung vereint Beiträge zum Verständnis der Problematik, beleuchtet die Realität
und die Möglichkeiten rechtlicher Interventionen. Die Fachkräfte der Jugendhilfe sollen
über gerichtliche Möglichkeiten zur Wiederherstellung von Kontakten des Kindes zu beiden
Elternteilen informiert werden. Mit der Einbindung der verschiedenen fachlichen Positionen
wollen die Veranstalter einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion der Umgangsproblematik
leisten. Dabei sollen die "vorläufigen deutschen Standards zum begleitenden
Umgang" sowie bereits erprobter Praxismodelle kritisch erörtert werden.
Zu dieser
Veranstaltung laden die Kinderschutz-Zentren in Deutschland und das Deutsche Institut für
Jugendhilfe und Familienrecht gemeinsam alle in diesem Kontext beteiligten Professionen zu
einem interdisziplinären Austausch ein. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, das
bestehende Hilfeangebot qualifiziert auszubauen und nachhaltig zu sichern.
Programm
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Montag, 29.April 2002
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| 10.30 - 11.00 Uhr |
Monika
Weber-Hornig
Die Kinderschutz-ZentrenHanne Stürtz
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht |
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Vorträge |
| 11.00 - 11.45 Uhr |
Wahrnehmungsveränderung
- Psychische Faktoren in sozialen Konflikten bei Familientrennungen
Dr. Helmuth Figdor, Wien
|zur Person/Abstract| |
| 12.00 - 12.45 Uhr |
Forschungslage
bei Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Ursula Kodjoe, Freiburg
|zur Person/Abstract| |
| 13.00 Uhr |
Pause |
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Vortrag |
| 14.15 - 15.00 Uhr |
Vorläufige
deutsche Standards zum begleitenden Umgang
Eva Reichert-Garschhammer,
IFP- Staatsinstitut für Frühpädagogik München;
|zur Person/Abstract| |
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Arbeitskreise |
| 15.30 -17.30 Uhr |
Wahrnehmungsveränderung-
psychische Faktoren in sozialen Konflikten
Dr. Helmuth Figdor, Wien
|zur Person/Abstract-siehe Vortrag|Vernetzung als Methode zur
Vermeidung von Elternentfremdung und Kontaktabbruch
Klaus Fischer, Jugendamt Cochem
|zur Person/Abstract|
Vorläufige
deutsche Standards zum begleitenden Umgang
Eva Reichert-Garschhammer IFP-München
|zur Person/Abstract-siehe Vortrag|
Erfolge bei
Wiederanbahnung von Kontakt am Beispiel der amerikanischen Rachel-Foundation
Ursula Kodjoe, Freiburg
|zur Person/Abstract-siehe Vortrag|
Diskussionsgruppe:
Was tragen die Forschungsbeiträge dazu bei, Praxisprobleme besser zu verstehen und worin
besteht ihr Potential, die jeweilige Hilfepraxis zu verbessern?
Wolf Sartorius, Nina Ruse, KinderSchutzZentrum Mainz
|zur Person/Abstract| |
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Dienstag, 30.April 2002
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Vorträge
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| 9.00 - 10.00 Uhr |
Belastung der
Eltern-Kind Kontakte in Scheidungsfamilien - Bindungstheoretische Perspektiven
Prof. Peter Zimmermann, Universität Erlangen
|zur Person/Abstract| |
| 10.30 - 11.30 Uhr |
Richterliche
Regulierungsmöglichkeiten bei Umgangsverweigerung
Gretel Diehl, Familienrichterin OLG Frankfurt/M.
|zur Person/Abstract| |
| 12.00 - 13.00 Uhr |
Mittagspause |
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Arbeitskreise |
| 13.15 - 14.45 Uhr |
Kooperation von
Jugendhilfe und Gericht bei der Wiederherstellung von Kontakten
Gretel Diehl, Familienrichterin OLG Frankfurt
|zur Person/Abstract-siehe Vortrag|Bindungsqualität in
Scheidungsfamilien
Prof. Dr. Peter Zimmermann, Universität Erlangen
|zur Person/Abstract-siehe Vortrag|
Verfahrenspflegschaft
- Wie der Anwalt des Kindes bei Umgangskonflikten die Interessen der Kinder sichern kann
Holger Partikel, Jurist, Verfahrenspfleger Berlin / Brandenburg
|zur Person/Abstract|
Möglichkeiten
und Grenzen von Gruppenangeboten für Scheidungskinder
Wilfried Griebel, IFP- Staatsinstitut für Frühpädagogik München; DKSB - LV Bayern
|zur Person/Abstract|
Diskussionsgruppe:
Was tragen die Forschungsbeiträge dazu bei, Praxisprobleme besser zu verstehen und worin
besteht ihr Potential, die jeweilige Hilfepraxis zu verbessern?
Wolf Sartorius, Nina Ruse, KinderSchutzZentrum Mainz
|zur Person/Abstract| |
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Schlussplenum |
| 15.00 - 16.00 Uhr |
Hilft
Kooperation weiter? Potenziale und Grenzen beim Zusammenwirken unterschiedlicher
Institutionen und Professionen
Gretel
Diehl, OLG Frankfurt
Holger Partikel,
Berlin
Hiltrud
Göbel-Glembeck, Jugendamt Mainz
Wolf Sartorius,
Kinderschutz-Zentrum Mainz
Moderation Hanne
Stürtz Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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Veranstalter
Die
Kinderschutz-Zentren
Bonner Str. 147
50968 Köln
Tel: 0221 / 569753
Fax: 0221 / 5697550
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Deutsches
Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
Postfach 10
20 20
69010 Heidelberg
Tel. 06221/98180
Fax: 06221 / 981828
E-Mail: institut@dijuf.de
www.dijuf.de
Programmkoordination
Wolf Sartorius
KinderSchutzZentrum Mainz
Lessingstr. 25
55118 Mainz
Tagungsort
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz
Grebenerstr. 24-26
55116 Mainz
Tel.: 06136 / 257-523
Fax: 06131 / 257-525
E-Mail: ebh.akademie@Bistum-Mainz.de
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf den Internetseiten des Erbacher Hofs unter: www.kath.de/bistum/mainz/ebh/wegbeschreibung.pdf
Tagungsbeitrag
Der Tagungsbeitrag beinhaltet die Tagungsgebühr incl. Vollverpflegung ( 8 Einheiten ohne
Zusatzgetränke)
Teilnehmergebühr: Euro 145,00
Zusätzlich besteht
die Möglichkeit in der Tagungsstätte die Übernachtung zu buchen.
Übernachtungskosten im Einzelzimmer: Euro 30,00
Übernachtungskosten im Doppelzimmer: Euro 25,00 p. P.
Die Übernachtungskosten gelten nur in Verbindung mit den Teilnehmergebühren. In den
Übernachtungskosten sind keine Verpflegungskosten enthalten. Der Erbacher Hof verfügt
nur über eine geringe Bettenzahl, so dass es sich hier um ein begrenztes Angebot handelt.
Bei Abmeldungen bis
zu 14 Tagen vor Beginn des Kongresses berechnen wir ein Verwaltungsgebühr von Euro 20,00.
Bei späteren Abmeldungen muss der volle Teilnehmerpreis gezahlt werden. Bei
Zimmerbestellung muss eine Abmeldung 28 Tage vor Beginn der Tagung erfolgen. Bei späteren
Abmeldungen muss der gesamte Übernachtungspreis in Rechnung gestellt werden.
Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft Köln
BLZ 370 205 00, Kto.-Nr. 7 086 700
Stichwort: Fachtagung Kinderschutz-Zentren
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