| Fachkongress 10/2007
"Euch werden wir helfen …!"
Kinderschutz zwischen Anspruch und Wirklichkeit - Wo steht die Jugendhilfe zwei Jahre nach Einführung des § 8a SGB VIII?
31. Oktober - 1. November 2007 in Hamburg
Das Thema Kindeswohlgefährdung ist nach wie vor im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Immer wieder bestimmen aktuelle Fälle von Kindesvernachlässigung die öffentliche Auseinandersetzung um die Frage, wie Kinder in unserer Gesellschaft besser und wirksamer geschützt werden können. Angesichts dieser tragischen Fälle ist der Ruf nach neuen Konzepten der Jugendhilfe, in denen Meldungen, Kontrollsysteme und die Ausübung von Zwang im Vordergrund stehen, nicht fern.
Diese öffentliche Auseinandersetzung ist für die Jugendhilfe eine große Herausforderung, muss sie doch ständig die eigene Wirksamkeit überprüfen und nach außen darstellen.
Familien in schweren Krisen bewegen sich in einem hochkomplexen Spannungsfeld und treten zugleich auf der Stelle. Belastungen durch Beziehungsstörungen, Erziehungsprobleme, soziale Benachteiligung, Armut, gesundheitliche Beeinträchtigungen und die Sorge, dass familiäre Konflikte entgleisen könnten, äußern sich häufig in einer Haltung der Verleugnung, der Selbstverachtung bis hin zur vermeintlichen Ignoranz gegenüber allen Schwierigkeiten. Die Scham des Scheiterns und der Wunsch nach Veränderung bleiben so leicht unentdeckt.
Professionelle Helfer und Helferinnen wissen um diese Problematik von Hilfe und Kontrolle, um den Umgang mit Widersprüchen und Ambivalenzen und um den Umgang mit Komplexität. Gerade angesichts des öffentlichen Drucks, unter dem die Jugendhilfe steht, sind aber auch professionelle HelferInnen vor Impulsen der Abwehr und vor Wünschen nach einfachen Lösungen nicht gefeit - umso mehr, wenn die Schutz- und Entwicklungsbedürfnisse von Kindern betroffen sind.
Der fachpolitische Diskurs um das Thema Kinderschutz wird insbesondere durch die im § 8a SGB VIII novellierten Anforderungen an die Wahrnehmung des Schutzauftrags der Jugendhilfe bestimmt: "Signale von Kindeswohlgefährdungen erkennen, Risiken im Zusammenwirken mit anderen Fachkräfte einschätzen, in schweren Familienkrisen in Kontakt zu Eltern und Kindern kommen und auf Hilfen hinwirken".
Die Ausgestaltung des gesetzlich so definierten Schutzauftrages der Jugendhilfe führt auch nach mittlerweile zwei Jahren vielfach zu Verunsicherungen bei Fachmitarbeiterinnen aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
Fragestellungen
Die Tagung knüpft an die Hamburger Fachtagung 2006 an und will folgende Fragestellungen diskutieren:
Risikoeinschätzung: Was bedeutet Risikoeinschätzung in der Arbeit mit hoch belasteten Familien? Gibt es 2 Jahre nach Einführung des Schutzauftrags allgemein akzeptierte Standards und gelten diese im Umgang mit sexueller Gewalt ebenso wie bei Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung und Misshandlung?
Meldung oder Hilfe: Wie ist der § 8a umgesetzt worden? Werden Gefährdungen häufiger an die Jugendämter gemeldet oder werden Einrichtungen selbstbewusster im Erfüllen des eigenen Hilfeauftrags? Wie wird mit Fragen des Daten- und Vertrauensschutzes umgegangen?
Auf Hilfen hinwirken: Wie können HelferInnen der Familie respektvoll ihre Sorgen um das Kindeswohl verständlich machen? Wie können Konfrontation und Konflikt mit den Eltern in einer Weise riskiert werden, die Veränderungswünsche stärkt und nicht schwächt? Wie können die Kompetenzen der betroffenen Familien gestärkt werden?
Kooperation: Was wird unter Kindeswohlgefährdung verstanden? Wie wirken sich unterschiedliche Konzepte und Sprachen auf den Hilfeprozess aus? Wie kann die Fallkooperation versachlicht werden. Wie kann Zusammenarbeit gelingen?
Belastungen von HelferInnen: Führt der Schutzauftrag zu veränderten Belastungen für Helfer und Helferinnen in den Jugendämtern und der freien Jugendhilfe? Wie wirken sich Ängste vor Kinderschutzfehlern auf den Hilfeprozess aus? Wie kann damit umgegangen werden?
Positive Visionen: Welche Ressourcen brauchen HelferInnen bzw. können sie entwickeln, um mit Belastungen und Überlastungen im schwierigen Arbeitsfeld Kinderschutz besser umgehen zu können? Kann der Kinderschutz als Leitidee des Handelns in der Jugendhilfe eine positive Vision sein?
Ziele
Die Tagung will
Fachwissen vertiefen,
den Fachaustausch von MitarbeiterInnen der Jugendhilfe intensivieren,
in praxisbezogenen Workshops Raum für fallgeleitetes Arbeiten und Methodentransfer geben,
die Arbeitspraxis im Umgang mit dem Schutzauftrag besonders beleuchten und
zu der Entwicklung positiver Visionen im belastenden Arbeitsfeld des Kinderschutzes beitragen.
Inhaltliche Vorbereitung
Die inhaltliche Vorbereitung der Fachtagung wird getragen von den Kinderschutz-Zentren Hamburg und Hamburg-Harburg und den Kinderschutzkoordinatoren der Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg.
Vorbereitungsgruppe: Cordula Stucke, Klaus Machlitt (Kinderschutz-Zentrum Hamburg, DKSB); Ralf Slüter, Dirk Thiemann (Kinderschutz-Zentrum Harburg, DKSB); Thomas Thomsen (Kinderschutzkoordinator im Bezirk Hamburg-Harburg); Uta Becker (Kinderschutzkoordinatorin im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel)
Förderung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Fortbildung für sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte im Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung
Programm
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Mittwoch, 31. Oktober 2007
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| Eröffnung/Grußwort/Einleitung
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| 09.15 - 10.00 Uhr |
Georg Kohaupt (Vorstand Die Kinderschutz-Zentren)
Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram Präses der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Kinderschutz-Zentren Hamburg-Harburg (DKSB)
Bezirkliche Kinderschutzkoordinatoren (Freie und Hansestadt Hamburg)
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| Vorträge
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| 10.00 - 11.00 Uhr |
Bezirkliche Kinderschutzkoordinatoren (Freie und Hansestadt Hamburg)
Prof. Dr. Michael Winkler, Friedrich-Schiller-Universität Jena |zur Person/Abstract| |
| 11.00 - 11.30 Uhr |
kleine Pause
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| 11.30 - 12.30 Uhr |
Schutzauftrag der Jugendhilfe - Standortbestimmung nach 2 Jahren § 8a
Prof. Dr. Reinhold Schone, Fachhochschule Münster |zur Person/Abstract| |
| 12.30 - 14.00 Uhr |
Mittagspause
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| Foren |
| 14.00 - 15.30 Uhr |
Statements durch ReferentInnen - Kommentierung durch ExpertInnen aus verschiedenen Praxisbereichen - Diskussion mit dem Plenum
- Sexuelle Gewalt und Schutzauftrag - Fallverstehen, Risikoeinschätzung und Irritation
Dr. Elke Nowotny, Kinderschutz-Zentrum Berlin
- Alles was Recht ist: Zusammenwirken zwischen verschiedenen Institutionen im Kinderschutz
Thomas Mörsberger, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Heidelberg
- Was hat sich für die Jugendämter durch den § 8a verändert?
Anselm Brößkamp, Allgemeiner Sozialer Dienst Plön
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| Hamburger Kinderschutzgespräche |
| 16.00 - 17.00 Uhr |
Mit speziellen Fragestellungen erfolgt ein Fachaustausch zum Thema § 8a SGB VIII in unterschiedlichen arbeitsfeldspezifischen Arbeitskreisen. (ASD/Jugendämter, Kindertagesstätten, Familienhilfe, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Beratung und Familienförderung,… )
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| Präsentation |
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Im Foyer werden die Beiträge aus den Arbeitskreisen präsentiert.
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Donnerstag, 1. November 2007
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| Vortrag
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| 9.00 - 10.00 Uhr |
Willige Helfer - Störrische Eltern? Über den Umgang mit Angst und Ambivalenz im Kinderschutz
Pieter Hutz, Berlin |zur Person/Abstract| |
| Workshops: Praxis, Methoden und Übungen |
| 10.30 - 12.30 Uhr |
- Fallverstehen in der kollegialen Beratung: unterschiedliche Arbeitsfelder - gemeinsame Sprache?
Monika Thiesmeier, Bad Ems |zur Person/Abstract|
- Qualitätsstandards und Praxis der Risikoeinschätzung nach § 8a KJHG
Carmen Osten, Kinderschutz-Zentrum München |zur Person/Abstract|
- Elternarbeit in der Kita: Zugänge finden - Kontakt halten - Hinwirken auf Hilfen
Karin Suwalski, Heike Müller, Villa Kunterbunt - Städtische Kindertagesstätte, Hannover |zur Person/Abstract|
- Schutzauftrag nach § 8a in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
N.N. |zur Person/Abstract|
- Risikoeinsschätzung in Bereichen der Frühen Hilfen
Bärbel Derksen, Elternberatung Potsdam |zur Person/Abstract|
- Offene Angebote und dann? - Schutzauftrag im Rahmen offener Angebote der Familienförderung
Korinna Bächer, Ece Sarisaltik-Ayden, Kinderschutz-Zentrum Köln |zu den Personen/Abstract|
- Schutzauftrag und Fallverstehen bei sexueller Gewalt - Arbeit am Fallbeispiel mit der Methode der kollegialen Fallberatung
Dr. Elke Nowotny, Kinderschutz-Zentrum Berlin |zur Person/Abstract|
- Arbeit mit "geschickten" Familien
Stephan Baerwolff, Erziehungsberatungsstelle Hamburg-Altona |zur Person/Abstract|
- Institutionalisierter Kinderschutz - Anforderungen an Leitungskräfte
Pieter Hutz, Berlin |zur Person/Abstract|
- Kinderschutz als Leitidee der Jugend- und Familienhilfe - Dormagener Qualitätskatalog
Prof. Dr. Reinhardt Wolff, Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin |zur Person/Abstract|
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| 12.30 - 14.00 Uhr |
Mittagspause
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| Vortrag
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| 14.00 - 15.00 Uhr |
Wissen und wundern, fliegen und landen - Über die innere Kraft und den Mut, zu leben und zu wachsen
Prof. Dr. Annelie Keil, Bremen |zur Person/Abstract| |
| 15.00 - 15.30 Uhr |
Pause
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| Podiumsdiskussion
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| 15.30 - 16.30 Uhr |
"Euch werden wir helfen …!" Kontroll- oder Hilfeorientierung? Meldesystem oder Beziehungsnetz? Sozialräumliche Angebote oder Einzelfallhilfe? Jugendhilfeplanung oder Modellprojekte? oder: Was schützt denn nun unsere Kinder?
- Dr. Wolfgang Hammer, Behörde für Soziales, Familie und Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg
- Irene Johns, Kinderschutz-Zentrum Kiel
- Prof. Dr. Reinhardt Wolff , Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin
- Gabi Eichhorn, Allgemeiner Sozialer Dienst Plön
- Martina Feistritzer, Alida-Schmidt-Stiftung Hamburg
Moderation: Herbert Schalthoff, Journalist |
| 16.30 - 17.00 Uhr |
Ausklang! |
Der Veranstalter weist darauf hin, dass Programmänderungen möglich sind.
Veranstalter
Die
Kinderschutz-Zentren
Bonner Str. 147
50968 Köln
Tel: 0221 / 569753
Fax: 0221 / 5697550
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Kooperation
Kinderschutz-Zentrum Hamburg (DKSB)
Kinderschutz-Zentrum Hamburg-Harburg (DKSB)
Tagungsort
Bürgerhaus Wilhelmsburg
Mengestr. 20
21107 Hamburg
Tagungsbeitrag
Der Tagungsbeitrag beinhaltet die Teilnehmergebühr ohne Verpflegung und Tagungsgetränke.
| Teilnehmergebühr |
€ 75,00(Online-Anmeldung) |
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€ 85,00(Post-/Fax-/E-Mail-Anmeldung) |
| Tagesteilnahme |
€ 50,00(Online-Anmeldung) |
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€ 60,00(Post-/Fax-/E-Mail-Anmeldung) |
| StudentInnen |
50 % Ermäßigung (nur bei Vorlage einer Studienbescheinigung) |
| Bei Abmeldungen bis zu 14 Tagen vor Beginn des Kongresses berechnen wie eine Verwaltungsgebühr von € 25,00. Bei späteren Abmeldungen muss der volle Teilnehmerpreis gezahlt werden. |
Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft Köln
BLZ 370 205 00, Kto.-Nr. 7 086 700
Stichwort: Hamburg2007
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