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Fachkongress 10/2007

"Euch werden wir helfen …!"
Kinderschutz zwischen Anspruch und Wirklichkeit - Wo steht die Jugendhilfe zwei Jahre nach Einführung des § 8a SGB VIII?

31. Oktober - 1. November 2007 in Hamburg


Das Thema Kindeswohlgefährdung ist nach wie vor im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Immer wieder bestimmen aktuelle Fälle von Kindesvernachlässigung die öffentliche Auseinandersetzung um die Frage, wie Kinder in unserer Gesellschaft besser und wirksamer geschützt werden können. Angesichts dieser tragischen Fälle ist der Ruf nach neuen Konzepten der Jugendhilfe, in denen Meldungen, Kontrollsysteme und die Ausübung von Zwang im Vordergrund stehen, nicht fern. Diese öffentliche Auseinandersetzung ist für die Jugendhilfe eine große Herausforderung, muss sie doch ständig die eigene Wirksamkeit überprüfen und nach außen darstellen.
Familien in schweren Krisen bewegen sich in einem hochkomplexen Spannungsfeld und treten zugleich auf der Stelle. Belastungen durch Beziehungsstörungen, Erziehungsprobleme, soziale Benachteiligung, Armut, gesundheitliche Beeinträchtigungen und die Sorge, dass familiäre Konflikte entgleisen könnten, äußern sich häufig in einer Haltung der Verleugnung, der Selbstverachtung bis hin zur vermeintlichen Ignoranz gegenüber allen Schwierigkeiten. Die Scham des Scheiterns und der Wunsch nach Veränderung bleiben so leicht unentdeckt.
Professionelle Helfer und Helferinnen wissen um diese Problematik von Hilfe und Kontrolle, um den Umgang mit Widersprüchen und Ambivalenzen und um den Umgang mit Komplexität. Gerade angesichts des öffentlichen Drucks, unter dem die Jugendhilfe steht, sind aber auch professionelle HelferInnen vor Impulsen der Abwehr und vor Wünschen nach einfachen Lösungen nicht gefeit - umso mehr, wenn die Schutz- und Entwicklungsbedürfnisse von Kindern betroffen sind.
Der fachpolitische Diskurs um das Thema Kinderschutz wird insbesondere durch die im § 8a SGB VIII novellierten Anforderungen an die Wahrnehmung des Schutzauftrags der Jugendhilfe bestimmt: "Signale von Kindeswohlgefährdungen erkennen, Risiken im Zusammenwirken mit anderen Fachkräfte einschätzen, in schweren Familienkrisen in Kontakt zu Eltern und Kindern kommen und auf Hilfen hinwirken".
Die Ausgestaltung des gesetzlich so definierten Schutzauftrages der Jugendhilfe führt auch nach mittlerweile zwei Jahren vielfach zu Verunsicherungen bei Fachmitarbeiterinnen aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

Fragestellungen
Die Tagung knüpft an die Hamburger Fachtagung 2006 an und will folgende Fragestellungen diskutieren:
Risikoeinschätzung: Was bedeutet Risikoeinschätzung in der Arbeit mit hoch belasteten Familien? Gibt es 2 Jahre nach Einführung des Schutzauftrags allgemein akzeptierte Standards und gelten diese im Umgang mit sexueller Gewalt ebenso wie bei Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung und Misshandlung?
Meldung oder Hilfe: Wie ist der § 8a umgesetzt worden? Werden Gefährdungen häufiger an die Jugendämter gemeldet oder werden Einrichtungen selbstbewusster im Erfüllen des eigenen Hilfeauftrags? Wie wird mit Fragen des Daten- und Vertrauensschutzes umgegangen?
Auf Hilfen hinwirken: Wie können HelferInnen der Familie respektvoll ihre Sorgen um das Kindeswohl verständlich machen? Wie können Konfrontation und Konflikt mit den Eltern in einer Weise riskiert werden, die Veränderungswünsche stärkt und nicht schwächt? Wie können die Kompetenzen der betroffenen Familien gestärkt werden?
Kooperation: Was wird unter Kindeswohlgefährdung verstanden? Wie wirken sich unterschiedliche Konzepte und Sprachen auf den Hilfeprozess aus? Wie kann die Fallkooperation versachlicht werden. Wie kann Zusammenarbeit gelingen?
Belastungen von HelferInnen: Führt der Schutzauftrag zu veränderten Belastungen für Helfer und Helferinnen in den Jugendämtern und der freien Jugendhilfe? Wie wirken sich Ängste vor Kinderschutzfehlern auf den Hilfeprozess aus? Wie kann damit umgegangen werden?
Positive Visionen: Welche Ressourcen brauchen HelferInnen bzw. können sie entwickeln, um mit Belastungen und Überlastungen im schwierigen Arbeitsfeld Kinderschutz besser umgehen zu können? Kann der Kinderschutz als Leitidee des Handelns in der Jugendhilfe eine positive Vision sein?

Ziele
Die Tagung will
  • Fachwissen vertiefen,
  • den Fachaustausch von MitarbeiterInnen der Jugendhilfe intensivieren,
  • in praxisbezogenen Workshops Raum für fallgeleitetes Arbeiten und Methodentransfer geben,
  • die Arbeitspraxis im Umgang mit dem Schutzauftrag besonders beleuchten und
  • zu der Entwicklung positiver Visionen im belastenden Arbeitsfeld des Kinderschutzes beitragen.

    Inhaltliche Vorbereitung
    Die inhaltliche Vorbereitung der Fachtagung wird getragen von den Kinderschutz-Zentren Hamburg und Hamburg-Harburg und den Kinderschutzkoordinatoren der Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg.
    Vorbereitungsgruppe: Cordula Stucke, Klaus Machlitt (Kinderschutz-Zentrum Hamburg, DKSB); Ralf Slüter, Dirk Thiemann (Kinderschutz-Zentrum Harburg, DKSB); Thomas Thomsen (Kinderschutzkoordinator im Bezirk Hamburg-Harburg); Uta Becker (Kinderschutzkoordinatorin im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel)

    Förderung
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Fortbildung für sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte im Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung


    Programm

    Mittwoch, 31. Oktober 2007
    Eröffnung/Grußwort/Einleitung
    09.15 - 10.00 Uhr Georg Kohaupt (Vorstand Die Kinderschutz-Zentren)

    Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram Präses der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
    Kinderschutz-Zentren Hamburg-Harburg (DKSB)
    Bezirkliche Kinderschutzkoordinatoren (Freie und Hansestadt Hamburg)

     
    Vorträge
    10.00 - 11.00 Uhr Bezirkliche Kinderschutzkoordinatoren (Freie und Hansestadt Hamburg)
    Prof. Dr. Michael Winkler, Friedrich-Schiller-Universität Jena
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    11.00 - 11.30 Uhr kleine Pause
     
    11.30 - 12.30 Uhr Schutzauftrag der Jugendhilfe - Standortbestimmung nach 2 Jahren § 8a
    Prof. Dr. Reinhold Schone, Fachhochschule Münster
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    12.30 - 14.00 Uhr Mittagspause
     
    Foren
    14.00 - 15.30 Uhr Statements durch ReferentInnen - Kommentierung durch ExpertInnen aus verschiedenen Praxisbereichen - Diskussion mit dem Plenum
      • Sexuelle Gewalt und Schutzauftrag - Fallverstehen, Risikoeinschätzung und Irritation
        Dr. Elke Nowotny, Kinderschutz-Zentrum Berlin
      • Alles was Recht ist: Zusammenwirken zwischen verschiedenen Institutionen im Kinderschutz
        Thomas Mörsberger, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Heidelberg
      • Was hat sich für die Jugendämter durch den § 8a verändert?
        Anselm Brößkamp, Allgemeiner Sozialer Dienst Plön
    Hamburger Kinderschutzgespräche
    16.00 - 17.00 Uhr Mit speziellen Fragestellungen erfolgt ein Fachaustausch zum Thema § 8a SGB VIII in unterschiedlichen arbeitsfeldspezifischen Arbeitskreisen. (ASD/Jugendämter, Kindertagesstätten, Familienhilfe, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Beratung und Familienförderung,… )
    Präsentation
    Im Foyer werden die Beiträge aus den Arbeitskreisen präsentiert.

    Donnerstag, 1. November 2007
    Vortrag
    9.00 - 10.00 Uhr Willige Helfer - Störrische Eltern? Über den Umgang mit Angst und Ambivalenz im Kinderschutz
    Pieter Hutz, Berlin
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    Workshops: Praxis, Methoden und Übungen
    10.30 - 12.30 Uhr
    1. Fallverstehen in der kollegialen Beratung: unterschiedliche Arbeitsfelder - gemeinsame Sprache?
      Monika Thiesmeier, Bad Ems
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    2. Qualitätsstandards und Praxis der Risikoeinschätzung nach § 8a KJHG
      Carmen Osten, Kinderschutz-Zentrum München
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    3. Elternarbeit in der Kita: Zugänge finden - Kontakt halten - Hinwirken auf Hilfen
      Karin Suwalski, Heike Müller, Villa Kunterbunt - Städtische Kindertagesstätte, Hannover
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    4. Schutzauftrag nach § 8a in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
      N.N.
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    5. Risikoeinsschätzung in Bereichen der Frühen Hilfen
      Bärbel Derksen, Elternberatung Potsdam
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    6. Offene Angebote und dann? - Schutzauftrag im Rahmen offener Angebote der Familienförderung
      Korinna Bächer, Ece Sarisaltik-Ayden, Kinderschutz-Zentrum Köln
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    7. Schutzauftrag und Fallverstehen bei sexueller Gewalt - Arbeit am Fallbeispiel mit der Methode der kollegialen Fallberatung
      Dr. Elke Nowotny, Kinderschutz-Zentrum Berlin
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    8. Arbeit mit "geschickten" Familien
      Stephan Baerwolff, Erziehungsberatungsstelle Hamburg-Altona
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    9. Institutionalisierter Kinderschutz - Anforderungen an Leitungskräfte
      Pieter Hutz, Berlin
      |zur Person/Abstract|
    10. Kinderschutz als Leitidee der Jugend- und Familienhilfe - Dormagener Qualitätskatalog
      Prof. Dr. Reinhardt Wolff, Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin
      |zur Person/Abstract|
    12.30 - 14.00 Uhr Mittagspause
     
    Vortrag
    14.00 - 15.00 Uhr Wissen und wundern, fliegen und landen - Über die innere Kraft und den Mut, zu leben und zu wachsen
    Prof. Dr. Annelie Keil, Bremen
    |zur Person/Abstract|
     
    15.00 - 15.30 Uhr Pause
     
    Podiumsdiskussion
    15.30 - 16.30 Uhr "Euch werden wir helfen …!"
    Kontroll- oder Hilfeorientierung? Meldesystem oder Beziehungsnetz? Sozialräumliche Angebote oder Einzelfallhilfe? Jugendhilfeplanung oder Modellprojekte? oder: Was schützt denn nun unsere Kinder?

    • Dr. Wolfgang Hammer, Behörde für Soziales, Familie und Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg
    • Irene Johns, Kinderschutz-Zentrum Kiel
    • Prof. Dr. Reinhardt Wolff , Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin
    • Gabi Eichhorn, Allgemeiner Sozialer Dienst Plön
    • Martina Feistritzer, Alida-Schmidt-Stiftung Hamburg

    Moderation: Herbert Schalthoff, Journalist
    16.30 - 17.00 Uhr Ausklang!
    Der Veranstalter weist darauf hin, dass Programmänderungen möglich sind.

  • Veranstalter


    Die Kinderschutz-Zentren
    Bonner Str. 147
    50968 Köln
    Tel: 0221 / 569753
    Fax: 0221 / 5697550
    E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org

    Kooperation
    Kinderschutz-Zentrum Hamburg (DKSB)
    Kinderschutz-Zentrum Hamburg-Harburg (DKSB)

    Tagungsort
    Bürgerhaus Wilhelmsburg
    Mengestr. 20
    21107 Hamburg

    Tagungsbeitrag
    Der Tagungsbeitrag beinhaltet die Teilnehmergebühr ohne Verpflegung und Tagungsgetränke.
    Teilnehmergebühr € 75,00(Online-Anmeldung)
    € 85,00(Post-/Fax-/E-Mail-Anmeldung)
    Tagesteilnahme € 50,00(Online-Anmeldung)
    € 60,00(Post-/Fax-/E-Mail-Anmeldung)
    StudentInnen 50 % Ermäßigung (nur bei Vorlage einer Studienbescheinigung)
    Bei Abmeldungen bis zu 14 Tagen vor Beginn des Kongresses berechnen wie eine Verwaltungsgebühr von € 25,00. Bei späteren Abmeldungen muss der volle Teilnehmerpreis gezahlt werden.

    Bankverbindung
    Bank für Sozialwirtschaft Köln
    BLZ 370 205 00, Kto.-Nr. 7 086 700
    Stichwort: Hamburg2007